Deutsches Gesetzgebungsverfahren
Auf Basis eines Gesetzesentwurfes der Bundesregierung vom 22.09.2006 wurde das Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetzesvorschlag sollten die Vorgaben des europäischen Rechts zur Computerkriminalität in nationales Recht umgesetzt werden. Änderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuches sowie eine Änderung des § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten waren dazu notwendig.