Europäische Grundlagen
Der Auslöser für die Aktivitäten des Gesetzgebers befindet sich auf europäischer Ebene. Der Europarat hat ein Übereinkommen über die Computerkriminalität am 23.11.2001 erzielt, das unter anderem einen Mindeststandard bei den Strafvorschriften über bestimmte schwere Formen der Computerkriminalität fordert. Weiterhin verpflichtet der Rahmenbeschluss 2005/222/JI des Rates vom 24.02.2005 über Angriffe auf Informationssysteme die Mitgliedsstaaten. Danach sollen schwere Formen dieser Kriminalität unter Strafe gestellt werden.