Seit dem 1.12.2007 ist die gewerbliche und somit nichtstaatliche Verbreitung hochwertiger Satelliten-Geodaten und die Zulassung und der Betrieb eines entsprechenden Systems erstmals gesetzlich geregelt. Auch der Datenschutz ist hiervon betroffen. Dieser Artikel soll Sie darüber informieren, was dieses Gesetz überhaupt regelt und welche Bedeutung dies in der Praxis hat.
Das Erfordernis einer rechtlichen Regelung
Die Qualität privater Satelliten entspricht mittlerweile der von militärisch und nachrichtendienstlich genutzten Satelliten des Staates und stellt damit auch ein potentielles Sicherheitsrisiko dar. Die USA haben bereits die Ausfuhr von Satellitenbauteilen an nationale gesetzliche Regelungen des Importlandes gebunden, die ihren Sicherheitsbedenken hinreichende Garantien geben. Auch der deutsche Gesetzgeber sah daher Handlungsbedarf, die Nutzung von Satelliten-Geodaten einer gesetzlichen Regelung zu unterwerfen.
Das Satellitendatensicherheitsgesetz
Mit dem "Gesetz zum Schutz vor Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch das Verbreiten von hochwertigen Erdfernerkundungsdaten" (kurz Satellitendatensicherheitsgesetz oder SatDSiG) unternimmt der Gesetzgeber den Versuch, sicherheits- und außenpolitische Interessen des Staates einerseits und privatwirtschaftliche und wissenschaftliche Interessen anderseits in Einklang zu bringen.
Privater Betrieb eines Satelliten: Genehmigungsvorbehalt
Das SatDSiG stellt den privaten Betrieb eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems vom Gebiet der Bundesrepublik aus gem. §§ 3,1 SatDSiG unter einen Genehmigungsvorbehalt des Staates. Vorab geprüft werden sollen hierbei vor allem die durch den Satelliten gesammelten Daten.
Was sind Satelliten-Geodaten?
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 definiert Daten im Sinne des SatDSiG als "Signale eines Sensors oder mehrerer Sensoren eines Orbital- oder Transportsystems und alle daraus abgeleiteten Produkte, unabhängig vom Grad ihrer Verarbeitung und der Art ihrer Speicherung oder Darstellung." Ein solcher Sensor ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 SatDSiG "ein Teil eines raumgestützten Erdfernerkundungssystems, das elektromagnetische Wellen aller Spektralbereiche oder gravimetrische Felder aufzeichnet."
Sind Satelliten-Geodaten auch personenbezogene Daten im Sinne des BDSG?
Ob diese Daten auch personenbezogene Daten sind, richtet sich nach § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz ("BDSG"). Danach sind personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.