Fazit
Zur Anreicherung der Diskussion, durch nationale Gesetzgebung globale Sachverhalte regeln zu wollen, ist abschließend Folgendes zu sagen: Der deutsche Gesetzgeber hat den rechtlichen Rahmen für die kommerzielle Verbreitung hoch auflösender Satellitendaten geschaffen. Dies schließt datenschutzrechtliche Ermächtigungsgrundlagen im Bereich Sicherheit und Strafprävention und -verfolgung ein. Der Staat behält damit weitreichend die Kontrolle über hoch auflösende Satellitendaten. Dazu gehört insbesondere das staatliche Interesse an Informationen über Personen, die Zugang zu sensitiven Daten oder eine entsprechende Anfrage getätigt haben.
Vertiefende Informationen enthält auch die Studie "Geodaten und Datenschutz" (www.datenschutzzentrum.de/geodaten/Datenschutz-und-Geoinformationen.pdf) des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD) aus dem Jahr 2006. (oe)
Der Autor Dr. Sebastian Kraska ist Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter im IITR Institut für IT-Recht - Kraska GmbH. Die Autorin Alma Lena Fritz ist Rechtsassessorin.
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IITR Institut für IT-Recht - Kraska GmbH, Eschenrieder Straße 62c, 82194 Gröbenzell, Tel.: 089 5130392-0, E-Mail: skraska@iitr.de, Internet: www.iitr.de