Das Urteil des Landgerichtes München I in dem Verfahren Oracle gegen Used Soft wird von einem anderen Gebraucht-Software-Händler begrüßt. Axel Susen, Geschäftsführer der Aachener Susensoftware, freut sich über die Klärung der juristisch strittigen Fragen.
Für Susen hat das Gericht lediglich entschieden, dass der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen, die ursprünglich per Download erworben wurden, rechtswidrig ist: "Wir sind von dem Münchner Urteil nicht betroffen, da wir keine ursprünglich per Download erworbene Software vermarkten", so Susen. "Das Urteilt schafft Rechtssicherheit."
Seit es den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen gibt, wird dieses Geschäftsmodell in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Das ist nicht ungewöhnlich, zumal das Marktvolumen steigt. "Das führt automatisch dazu, dass verschiedenartige Lizenzübertragungen vorkommen und geklärt werden müssen", meint Susen.
Für den Geschäftsführer schafft das Urteil des Landgerichts München I vom 19. Januar 2006 (Az 7 O 23237/05) nun Klarheit: Software darf mit dem entsprechenden Datenträger weiterverkauft werden. "Das bedeutet für uns keine Einschränkung, da wir keine Software verkaufen, die vom Hersteller per Download vermarktet wird. Darüber hinaus führen wir die Lizenzübertragungen oft in Zusammenarbeit mit den Lizenzgebern durch" So hat Susensoftware bereit gebrauchte SAP-Software an neue Nutzer verkauft oder den Verkauf vermittelt. Und SAP stimmt auch der Weitergabe der Software zu, wenn entsprechenden Nutzungs- und Weitergaberegelungen eingehalten werden. "Alleine in eBay werden täglich hunderte Software-Lizenzen verkauft, auf die das aktuelle Urteil keinen Einfluss hat", argumentiert Susen.