Händler aus Bayern

Raubkopierer zu anderthalb Jahre Haft verurteilt

16.04.2009

COAs sind keine Lizenzen

Der Münchner Händler verstand sich selbst als Händler für "gebrauchte Software" und legte den gefälschten Datenträgern "gebrauchte" Echtheitszertifikate (Certificates of Authenticity, COAs) bei, die er zuvor zu Tausenden von gebrauchten Computern mit "Fön und Messer" abgelöst hatte. Innerhalb kurzer Zeit wurden die Fälschungen mehrfach weiterverkauft, bis ein Abnehmer sich die Produkte genauer ansah und Zweifel an der Echtheit äußerte. "COAs sind keine Lizenzen, sondern Echtheitszertifikate. Bei Originalware befinden sie sich entweder auf der Umverpackung oder (bei vorinstallierter Software) auf dem Gehäuse des Computers, auf dem die Software vorinstalliert ist", erklärt Dr. Swantje Richters, Rechtsanwältin bei Microsoft Deutschland.

Seriöse Gebraucht-Software-Händler wie usedSoft oder USC legen Wert auf die Feststellung, dass sie nur die nicht mehr benötigten aber bereits bezahlten Software-Lizenzen, etwa von aufgelösten Firmen, weiter verkaufen. Microsoft wiederum ist der Ansicht, dass derartige Weiterverkäufe nur in Ausnahmenfällen möglich sind und die Zustimmung des Softwareherstellers unbedingt voraussetzen. Deswegen befindet sich der Redmonder Konzern auch im Rechtsstreit mit usedSoft.

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