Gewerbsmäßiger Vertrieb gefälschter Software
Zwei bayerische Fachhändler wurden wegen gewerbsmäßigem Vertrieb von gefälschter Software und Urheberechtsverletzung zu anderthalb Jahre Haft verurteilt. Außerdem müssen beide Reseller - einer aus Nürnberg, der andere aus München - eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro leisten. Die Verhandlung beim Amtsgericht Nürnberg dauerte drei Tage, die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Der Nürnberger Reseller hatte bereits 2006 in Russland 8.500 CDs mit dem Betriebssystem "Microsoft Windows XP Professional" pressen und dort auch die dazugehörigen Handbücher anfertigen lassen. Anschließend verkaufte er dies an einen Münchner Händler. Dieser fügte den gefälschten Datenträgern gebrauchte Microsoft-Echtheitszertifikate bei und bot sie am Markt zum Fünffachen des Einkaufspreises an. In einem Zivilverfahren vor dem Landgericht München wurde der Münchner Reseller eben wegen dieser Verkäufe zur Zahlung von über 750.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Weitere Händler hatten Schadenersatzzahlungen in Höhe von insgesamt 840.000 Euro zu leisten.
Da die gefälschte Software auch noch weiterverkauft wurde, rechnet Microsoft mit weiteren Verurteilungen . Bereits seit dem 1. August 2006 hatte Microsoft von verschiedenen Händlern Hinweise darauf erhalten, dass mehrere tausend gefälschte Datenträger im Umlauf seien. Erste Muster der Fälschungen gingen beim Produktidentifikationsservice von Microsoft noch am selben Tag ein. "Der Aufdruck auf den CDs war schlecht zentriert, und es fehlten verschiedene Sicherheitsmerkmale - zum Beispiel beide IFPI Codes", erklärt Johannes Kliemt, Leiter des Microsoft-PID-Teams (Produktidentifikationsservice). "Innerhalb kurzer Zeit konnten über ein Dutzend Händler ermittelt werden, die zumindest Teile der Fälschungen an- und wieder verkauft hatten." Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet und die Privat- und Geschäftsräume der Hauptverdächtigen durchsucht.