"Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Im Zweifelsfall müssen die Nutzer der Software beweisen, dass sie eine rechtmäßige Lizenz besitzen. Beim Erwerb einer gebrauchten Lizenz bedeutet dies, dass sie belegen müssen, an wen Microsoft ursprünglich die Lizenz vergeben hat und wie und über wen sie dann auf den neuen Nutzer übertragen worden ist. Selbstgedruckte Lizenzurkunden oder notarielle Bestätigungen versprechen keine Rechtssicherheit. Sie sind kein juristisch gültiger Lizenznachweis", bekräftigt Belz.
Microsoft bietet Service zur Überprüfung der Echtheit von Lizenzen
Der kostenlose Microsoft-Produktidentifikationsservice (kurz: PID-Service) ist eine Hilfestellung für Fachhändler und Endkunden in Deutschland: Verdächtige Produkte, die mit der Bitte um Identifizierung an Microsoft geschickt werden, werden auf ihre Echtheit hin überprüft. Seit dem Start dieses Services im Jahr 1999 hat Microsoft in Deutschland über 220.000 eingesandte sowie beschlagnahmte Produkte auf ihre Echtheit geprüft. Der Anteil illegaler Produkte liegt bei diesen Auswertungen bei 96 Prozent. In der Regel erhält der Einsender innerhalb von 24 Stunden nach Eingang des unveränderten Produkts bei Microsoft Informationen über die Echtheit. (mf)