6. Todsünde: Auf allzu verlockende Angebote eingehen
Im Internet kann jeder alles schreiben und versprechen. Für den Kunden ist es später oft schwierig bis unmöglich, das Versprochene einzufordern. Anwender sollten daher nicht zu schnäppchenorientiert sein, und Sie sich auf ihren gesunden Menschenverstand verlassen. Vor allem, wenn sie finanziell in Vorleistung treten müssen, ist Misstrauen angesagt. Dies gilt beispielsweise für Mobilfunkverträge, bei denen der Kunde in mehreren Schritten oder zeitversetzt eine Kostenerstattung erhalten soll.
Der Anbieter verspricht bei Abschluss von zwei Verträgen über 24 Monate Laufzeit zum hochwertigen Mobilfunkgerät noch alle möglichen Beigaben, etwa eine Spielekonsole, ein Notebook oder einen MP3-Player. Unterm Strich sollen keinerlei Zusatzkosten entstehen. Möglich wird das durch die hohe Provision, die der Provider an den dubiosen Händler zahlt und die dieser zur Begleichung der Grundgebühren sowie für seine Kundengeschenke nutzt. Das kann ins Auge gehen - wenn der Händler zahlungsunfähig wird.
Achtung Gutschein: Ein weiteres Beispiel für eine gewagte Vorauszahlung sind Internet-Auktionen, bei denen Gutscheine für bestimmte Leistungen versteigert werden, etwa für Wellness-Wochenenden, Flugreisen oder Hotelaufenthalte. Bis der Käufer den Gutschein nutzt, arbeiten die Unternehmen mit dessen Geld. Prüfen Sie vor Ihrem Preisangebot die Seriosität des jeweiligen Unternehmens. Hat es, etwa bei Ebay, bereits eine lange Liste von Bewertungen, oder ist es relativ neu am Markt? Checken Sie den Leistungsumfang des Gebotenen ganz genau. Wie hoch wäre der Normalpreis, und wie lange ist der Gutschein gültig? Denn hier liegt die zweite Gefahr: Oft sind solche Gutscheine an freie Kontingente gebunden und dienen zum Auffüllen in weniger frequentierten Zeiten. Die Gutscheine lassen sich im schlimmsten Fall gar nicht oder nicht zum gewünschten Termin einlösen.
Tipp: Lassen Sie besser die Finger von Angeboten, die eigentlich viel zu günstig sind, um wahr zu sein.