5. Todsünde: Ungeeignete Bezahldienste oder Treuhandservices nutzen
Im Zusammenhang mit Treuhanddiensten und Online-Bezahlverfahren gibt es vor allem zwei Gefahren:
Der Datenschutz eines Bezahldienstes wird missbraucht: Der Anwender bezahlt etwa eine bei Ebay ersteigerte Ware über Western Union oder Moneygram. Mit Hilfe einer Transaktionsnummer und eines vereinbarten Kennwortes kann sich der Empfänger bei diesen Diensten das Geld unbürokratisch in bar ausbezahlen lassen. Dabei wird seine Identität nicht dokumentiert. Wenn der Käufer nun beispielsweise die Ware nicht erhält, lässt sich nicht verfolgen, an wen das Geld gegangen ist. Entsprechend betont etwa Western Union, dass ihr Geldtransferdienst nicht für Geschäfte zwischen Unbekannten vorgesehen und geeignet ist.
Der vorgeschlagene Dienst existiert nur kurzfristig oder nur zum Schein: Wenn ein Geschäftspartner den Geldtransfer ausschließlich über einen bestimmten Bezahldienst abwickeln will, sollten Kunden misstrauisch werden. Gerade bei teuren Waren kommt es vor, dass ein angeblicher Kaufinteressent eine attraktive Summe bietet, die er über einen bestimmten Treuhanddienst bezahlen will. Doch der Verkäufer kommt nie an sein Geld: Entweder ist der Dienst unerreichbar oder der Zugang (und damit das Einziehen des Betrags) funktioniert nicht mehr. Es gibt mittlerweile mehrere Tausend dieser obskuren Online-Treuhanddienste.
Anwender sollten deshalb immer als Erstes prüfen, ob der vorgeschlagene Dienst bekannt und seriös ist oder ob es bereits in der Vergangenheit Beschwerden gab. Oft werden solche Geldtransfer-Unternehmen nämlich einzig und allein zu Betrugszwecken gegründet und nach kurzer Zeit wieder geschlossen. Eine tagesaktuelle Datenbank mit Screenshots zu allen Diensten finden Sie bei escrow-fraud.
Tipp: Die Abwicklung über einen seriösen Treuhandservice kann gerade bei hochwertigen Waren sinnvoll sein. Bei Ebay-Geschäften sollten Sie unbedingt den Ebay-Treuhandservice nutzen.