Überwachung aufdecken: Was ist technisch möglich?
Sie haben ermittelt, dass es in Ihrer Firma offiziell keine PC-Überwachung gibt. Dennoch glauben Sie, dass der Administrator, der Chef oder beide hinter Ihnen her spionieren. Können Sie die Überwachung technisch aufdecken? Die Antwort hängt davon ab, welche Überwachungsprogramme eingesetzt werden.
Profi-Tools lassen sich kaum aufdecken
Sollte Ihr Chef ein professionelles Überwachungstool einsetzen, verfügt Ihr Windows-Benutzerkonto mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht über Administratorrechte. In diesem Fall haben Sie kaum eine Chance, die Überwachung zu entdecken. Die Tools deaktivieren unter anderem den Windows-Taskmanager oder können ihren Prozess so maskieren, dass er im Taskmanager nicht auftaucht. Allerdings unterlaufen jedem mal Fehler. Vielleicht ist das Profi-Überwachungstool nicht richtig konfiguriert und Sie können seinen Task oder seinen Programm- und Dateiordner entdecken.
Den Ordner suchen Sie per Dateimanager. Den Task können Sie mittels Windows Taskmanager oder mit dem Tool Process Explorer suchen. Sollten Sie Software auf Ihrem PC installieren dürfen, lohnt der Einsatz einer Antivirensoftware, die zumindest einige Überwachungstools meldet. Sie können dafür die Vollversion Eset Internet Security nutzen oder das kostenlose Kaspersky Free.
Arbeitszeitkontrolle Anmeldung am Server austricksen
Die Kontrolle der Arbeitszeit, etwa über ein Protokoll am Server, ist rechtlich nicht nur möglich, sondern wird künftig für den Arbeitgeber wohl auch zur Pflicht (siehe Infos im Kasten). Wenn Ihr Arbeitgeber die PC-Zeit auf dem Server protokolliert, dann muss er dies bekannt machen. Wenn Sie fürchten, der Server könnte Ihre PC-Zeit heimlich aufzeichnen, können Sie das System recht einfach austricksen: Lassen Sie Ihren PC automatisch morgens starten und abends herunterfahren. Das erledigen Sie etwa mit Sleep Timer Ultimate.
Eine ausführliche Anleitung zum Tool finden Sie hier. Achtung: Wenden Sie diesen Trick nicht mit der Absicht an, Ihre Firma zu schädigen und mehr Arbeitszeit vorzutäuschen, als Sie tatsächlich leisten. Eine Abmahnung oder gar Kündigung könnte die Folge sein.