Die Arbeit und der tägliche Horror

Mobbing – so reagieren Sie richtig



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Handlungsmöglichkeiten und -grenzen für Opfer und Arbeitgeber

Fügen sich von Mobbing Betroffene in die Opferrolle, verschlimmert sich die Situation meistens noch. Deshalb rät die Ermittlungsexpertin Frances Lentz: "Mobbingopfer müssen in die Offensive gehen. Zunächst sollten sie die Situation direkt ansprechen und den oder die Täter offen auffordern, das negative Verhalten einzustellen. Manchmal reicht das schon, damit die Attacken aufhören." Außerdem sollten sich Betroffene Hilfe bei Kollegen oder beim Betriebsrat des Unternehmens suchen und die Geschäftsführung informieren. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz kann sich jeder beim Arbeitgeber über ungerechte Behandlung beschweren (§ 84 I BetrVG).

Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber den Schutz von Leben und Gesundheit seiner Arbeitnehmer gewährleisten. Hierzu zählen besondere Arbeitsschutzmaßnahmen in gefährlichen Berufen genauso wie die Pflicht zum Schutz des Persönlichkeitsrechts und die Gleichbehandlungspflicht (nach Art. 1-3 GG). Wenn ein Arbeitgeber von einem Mobbingfall erfährt, ist er also verpflichtet, sofort geeignete Maßnahmen zum Schutz seines Mitarbeiters zu ergreifen. Dazu kann – und muss – er den Mobber entweder abmahnen, versetzen oder sogar (fristlos) kündigen, wenn dieser sein schädliches Verhalten nicht unterlässt.

Allerdings ist es für den Arbeitgeber oft schwierig einen Mobbingfall richtig einzuschätzen, da hier meistens Aussage gegen Aussage steht. Die Opfer sollten deshalb z.B. ein Mobbing-Tagebuch führen, indem sie die Angriffe dokumentieren, oder Aufnahmen von den Schikanen mit dem Handy machen, um ihre Beschwerde auch belegen zu können. "Aber genau das ist oft gar nicht so leicht", weiß die Ermittlerin. "Mobber sind meistens sehr vorsichtig, wenn nicht sogar feige. Sie attackieren ihre Opfer nicht öffentlich und halten sich zurück, wenn sie den Verdacht haben, beobachtet zu werden."

Wirksame Beweise können den Horror am schnellsten beenden

In einer solchen Situation sind Arbeitgeber also häufig damit überfordert, konkrete Beweise für das Mobbing zu finden und die verantwortlichen Mitarbeiter zur Rechenschaft zu ziehen. "Wir empfehlen dann oft die Einschleusung eines Detektivs. Dieser kann durch eine professionelle Observation die Mobber überführen und gerichtsfeste Beweise sichern und vor allen Dingen die Frage klären: Liegt wirklich Mobbing vor, oder ist das vermeintliche Mobbingopfer der eigentliche Unruhestifter", erklärt Frances Lentz. "Wir führen einen unserer Detektive z.B. als Aushilfe von einer Zeitarbeitsfirma bei den Mitarbeitern ein. Um innerhalb kürzester Zeit ein Vertrauensverhältnis aufbauen zu können, sind unsere Detektive psychologisch geschult und besitzen branchenspezifische Kenntnisse."

Auf diese Weise können Arbeitgeber nicht nur Beweise für das Mobbing erhalten, sondern auch Informationen über die Ursachen. Häufig kann Mobbing auch ein Indiz dafür sein, dass Arbeitsorganisation und Aufgabenverteilung unklar sind, was zu Frustration und schwelenden Konflikten unter den Angestellten führt. Als Ventil dient dann ein Einzelner, der gemobbt wird. "Aus unserem ausführlichen Bericht können Unternehmer eventuell sogar präventive Maßnahmen ableiten und klare Arbeitsstrukturen sowie eindeutige Zuständigkeiten festlegen", wie die Chefermittlerin der Detektei Lentz betont. " Außerdem kann ein gezieltes Einschreiten mit Hilfe von Ermittlungsprofis potenzielle Nachahmer wirkungsvoll abschrecken."

Weitere Informationen unter www.lentz-detektei.de

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