Datenschutz erhält hohen Stellenwert
Der neue Beschluss des Europäischen Parlaments plädiert aber nicht dafür, die Asimovschen Gesetze als Vorlage für die europäische Gesetzgebung heranzuziehen. Der Beschluss beinhaltet einen breit gefächerten Strauß von Vorschlägen zum Umgang mit der KI und der Robotik. Wichtig ist dem Euro-päischen Parlament auch der Datenschutz, da der Austausch von Daten eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren intelligenter
Ein zentraler Punkt des neuen Beschlusses ist die Einrichtung einer europäischen Agentur für Robotik und
Lesetipp: "Macht der Roboter künftig meinen Job?"
Eigener Rechtsstatus für Roboter?
Sehr zukunftsorientiert erscheint der Vorschlag des Parlaments, langfristig die Einführung eines eige-nen Rechtsstatus für Roboter zu erwägen. Dieser Vorschlag dürfte sicher für große Diskussionen sorgen. Was zunächst sehr eigenartig klingt, basiert bei genauerer Betrachtung auf sehr praktischen Gründen: Sobald einem Roboter ein eigener Rechtsstatus zugewiesen wird, kann er auch über diesen Status für seine "Handlungen und Entscheidungen" verantwortlich gemacht werden. Im Schadensfall kann man dementsprechend den Roboter direkt auf Schadensersatz verklagen. Da dies nur Sinn ergibt, wenn
Aus juristischer Sicht könnte die Einführung einer "elektronischen Person", gepaart mit einer Versicherungspflicht für
So ist zum Beispiel fraglich, ob eine lückenlose menschliche Kontrolle bei intelligenten und autonom agierenden komplexen Systemen überhaupt noch machbar sein wird. Gerade bei der Interaktion mehrerer intelligenter Systeme miteinander wird es zum Teil nicht mehr möglich sein, im Schadensfall den "Verantwortlichen" oder den "Verantwortungsbeitrag" zu ermitteln. Diese Lücken lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt und mit dem jetzigen Rechtsverständnis noch nicht schließen, da das Zivilrecht nur die natürliche und die juristische Person kennt, nicht aber die "elektronische Person".