Recht und Robotik

Zur Rechtspersönlichkeit von Robotern

Dr. Markus Häuser ist Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB in Deutschland. Er ist Experte im Technologierecht und Mitherausgeber der Studie "Digital Economy & Recht". Die Studie befasst sich mit den rechtlichen Herausforderungen der digitalen Transformation und den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Rechtsabteilung.

Empfehlungen und Vorschläge

Mit solchen Fragen und mit Maßnahmen der Regulierung der Robotik hat sich der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments befasst und am 12.01.2017 einen Bericht mit Empfehlungen an die Kommission zu zivilrechtlichen Regelungen im Bereich Robotik (2015/2103(INL)) veröffentlicht. Am 16.02.2017 wurde über diesen Bericht abgestimmt und mit 396 Ja-Stimmen (bei 123 Nein-Stimmen und 85 Enthaltungen) ein Beschluss mit Empfehlungen und Vorschlägen an die Kommission verabschiedet. Die Kommission ist nicht verpflichtet, den Empfehlungen des Parlaments zu folgen. Tut sie dies nicht, muss sie diesen Schritt allerdings begründen.

In seinem Beschluss macht das Parlament nicht nur zahlreiche Empfehlungen und Vorschläge zur Regulierung der Robotik, sondern ruft die Kommission auch dazu auf, gesetzgeberisch tätig zu werden und konkrete Gesetzesvorschläge vorzulegen, um in der EU harmonisierte rechtliche Rahmenbe-dingungen zu schaffen. Es gilt, gewisse Sicherheitsstandards zu garantieren, aber natürlich auch das wirtschaftliche Potenzial ausschöpfen zu können. Der EU-Abgeordneten Mady Delvaux, die den Be-richt auf den Weg gebracht hat, ist es ein großes Anliegen, Leben und Entscheidungsfreiheit der Menschen zu schützen und den Einsatz der Robotik zu regulieren. Um zu verhindern, dass einzelne Mitgliedsstaaten ihre eigenen teils unterschiedlichen Gesetze erlassen, möchte das Europäische Parlament darauf hinwirken, dass zeitnah europäische Standards geschaffen werden.

Interessant erscheint, dass der Beschluss des Europäischen Parlaments auch den Science-Fiction-Autor Isaac Asimov zitiert. Dieser setzte sich bereits 1942 in seinen Werken mit der Beziehung zwi-schen Mensch und Maschine auseinander und hat in diesem Zusammenhang seine eigenen "Robotergesetze" entwickelt, die das Zusammenleben zwischen Mensch und Roboter regeln sollen: 1. Ein Roboter darf einem menschlichen Wesen keinen Schaden zufügen oder durch Untätigkeit zulassen, dass einem menschlichen Wesen Schaden zugefügt wird. 2. Ein Roboter muss den Befehlen gehorchen, die ihm von Menschen erteilt werden, es sei denn, dies würde gegen das erste Gebot verstoßen. 3. Ein Roboter muss seine eigene Existenz schützen, solange solch ein Schutz nicht gegen das erste oder zweite Gebot verstößt.

Zur Startseite