Im Jahr 2015 hatten Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland Mobilfunklizenzen in den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1500 MHz und 1800 MHz für fast 5,1 Milliarden Euro ersteigert. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat überprüft, inwieweit die drei großen deutschen Mobilfunkprovider die bei der damaligen Versteigerung erteilten Auflagen erfüllt haben. Die Meldungen der drei Netzbetreiber von Anfang 2020 wurden hierzu vom Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur nachgeprüft.
Die Bundesnetzagentur stellt jetzt fest, dass Telefónica, Telekom und Vodafone die Versorgungsauflagen aus der 2015er-Versteigerung nicht im vollen Umfang fristgerecht erfüllt. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: "Wir wollen in den nächsten Monaten nachprüfbare Verbesserungen sehen, die sicherstellen, dass die Auflagen bis zum Jahresende vollständig erfüllt werden. Das umfasst ausdrücklich auch, dass wir gegebenenfalls Zwangs- und Bußgelder verhängen."
Besonders Telefónica Deutschland verfehlt die Vorgaben. Die Überprüfungen durch die Bundesnetzagentur haben demnach ergeben, dass Telefónica die Auflagen in allen 13 Flächenbundesländern und für die Hauptverkehrswege mit nur ca. 80% nicht erfüllt hat.
Die Deutsche Telekom schneidet besser ab, hat aber auch nicht alle Vorgaben erfüllt. Die Telekom hat laut Bundesnetzagentur die Auflagen in insgesamt drei Flächenbundesländern (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland) knapp verfehlt und für die Hauptverkehrswege mit 97% für die Autobahnen und 96% für die Schienenwege nicht erfüllt. Die Telekom macht hierfür "Verzögerungen bei den Genehmigungen und eine oft problematische Standortsuche entlang der Verkehrswege" verantwortlich.
Für Vodafone wiederum haben die Überprüfungen der Bundesnetzagentur ergeben, dass die Auflagen in insgesamt vier Flächenbundesländern (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) und für die Hauptverkehrswege nicht fristgerecht erfüllt wurden. Die Hauptverkehrswege liegen mit einem Versorgungsgrad von 96% bei den Autobahnen und 95% bei den Schienenwegen unterhalb der Versorgungsauflage.
Neue Fristen mit Sanktionsandrohung
Die Bundesnetzagentur hat die Mobilfunk-Unternehmen nun aufgefordert, die Auflagen bis spätestens 31. Dezember 2020 vollständig zu erfüllen. Hierbei wurden den Unternehmen auch Teilfristen für Meilensteine im Juni und September gesetzt, um weiteren Verzögerungen möglichst frühzeitig entgegenwirken zu können.
Die Mobilfunknetzbetreiber müssen der Bundesnetzagentur monatlich über den weiteren Ausbau berichten, schreibt die Behörde. Die Inbetriebnahme von Standorten würde auch durch eigene Messungen der Bundesnetzagentur vor Ort überwacht.
Für den Fall, dass die Meilensteine und die vollständige Erfüllung nicht fristgerecht erreicht werden, wolle die Bundesnetzagentur Zwangsgelder androhen und festsetzen. Dadurch soll die Erfüllung der Versorgungsauflagen schnellstmöglich und mit hohem Nachdruck durchgesetzt werden. Darüber hinaus kann die Bundesnetzagentur im Rahmen einer Gesamtbetrachtung Geldbußen verhängen, sollten die Auflagen auch Ende dieses Jahres nicht erfüllt sein.
BNetzA ist bis jetzt ein zahnloser Tiger
Hierzu muss allerdings festgestellt werden, dass die Bundesnetzagentur die drei Mobilfunkprovider bisher mit Samthandschuhen anfasst, denn bisher müssen die drei Unternehmen trotz Nichterfüllung der Auflagen keine Strafen bezahlen. Im Februar 2020 hatte das Manager Magazin noch berichtet, dass die Bundesnetzagentur gegen Telefónica ein Bußgeld in Höhe von 30 Millionen Euro verhängen werde. Davon konnte Telefónica die Bundesnetzagentur offensichtlich abbringen.
Versorgungsauflagen 2015
Die Bundesnetzagentur hat in den Zuteilungen der im Jahr 2015 versteigerten Frequenzen den Mobilfunknetzbetreibern auferlegt, dass diese ab dem 1. Januar 2020 bundesweit 98% der Haushalte und je Bundesland 97% der Haushalte mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Überdies sind die Hauptverkehrswege (Bundesautobahn und Schiene) vollständig zu versorgen. (PC-Welt)