Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Google
Für den Suchriesen kann es schlimm kommen: Google droht ein Bußgeldverfahren! Datenschützer Professor Caspar: "Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt. Nach Abschluss dieser Ermittlungen wird man sehen, ob wir ein Bußgeldverfahren gegen Google einleiten werden." Der sonst so selbstbewusste Konzern zeigt sich derzeit ungewohnt kleinlaut. Vorstandschef Eric Schmidt gab zerknirscht zu: "Wir haben Mist gebaut." Und Google-Gründer Larry Page sagte bei einem Deutschland-Besuch: "Es tut uns sehr Leid! Wir haben erkannt, dass wir einen Fehler gemacht haben." Es sei nun sehr wichtig, dass Vertrauen der Menschen zurückzuerlangen.
Aber wie soll dieses Vertrauen wieder aufgebaut werden? Auch Google-DeutschlandSprecher Kay Oberbeck entschuldigt sich für die Panne beim Scannen der WLANs, die bei den Fahrten für Street View passiert ist. Nun hat Google alle Fahrten für Street View gestoppt und will die genauen Ursachen für die Datenspeicherung klären.
Abseits der WLAN-Panne möchten viele Menschen nicht, dass ihre Häuser in Street View zu sehen sind. Nimmt Google diese Bedenken ernst? Google-Sprecher Kay Oberbeck: "Auf jeden Fall! Wer sein Haus nicht in Street View haben will, kann die Löschung beantragen. Wir arbeiten zurzeit alle Löschanträge von Bürgern ab." Wer nicht in Street View erscheinen möchte, kann hier Einspruch gegen die Veröffentlichung der Aufnahme einlegen.
Nutzen Sie Google-Produkte oder -Dienste, und wollen Sie wissen, was genau über Sie gespeichert ist, oder sogar bestimmte Daten löschen lassen? Im so genannten Google Dashboard, können Sie Ihre Google-Daten einsehen. Allerdings ist dazu eine Anmeldung mit einem Google-Konto nötig. Wer kein solches Konto besitzt, findet hier auch keine Informationen über sich.
Wer aber ein Google-Konto hat, sollte sich das Dashboard mal ansehen. Sie finden dort rund 20 Dienste von Google aufgelistet. Zu jedem Dienst führt Google auf, welche Daten dort über Sie gespeichert wurden. Mit dabei sind etwa die Dienste Mail, Buzz, Analytics, Calendar, Contacts und Docs. Wenn Sie nur für einen dieser Dienste bei Google angemeldet sind, können Sie sich mit diesem Log-in auch im Dashboard anmelden.
Der Hamburger Rechtsanwalt und IT-Experte Stefan G. Kramer erklärt die Rechtsgrundlage: "Die Rechte des Betroffenen ergeben sich aus dem Paragraphen 6 des Bundesdatenschutzgesetzes. Rechte auf Auskunft (Paragraphen 19 und 34) und Berichtigung, Löschung oder Sperrung (Paragraphen 20 und 35) können nicht durch vertragliche Regelungen ausgeschlossen werden. Der Betroffene hat immer das Recht auf Auskunft nach Paragraph 19 Absatz 1 über die Daten, woher das Unternehmen seine Daten hat, die Empfänger der Daten, sofern diese weitergegeben werden, und auf Benennung des Zwecks der Speicherung."