Das müssen Händler wissen

Abmahngefahr bei Elektrogeräten und Batterien

25.06.2012

Über take-e-way

Die take-e-way GmbH übernimmt die gesetzeskonforme Umsetzung von Anforderungen und Pflichten gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (WEEE/ElektroG), Batteriegesetz (BattG) und Verpackungsverordnung (VerpackV) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland. Mit der innovativen Handelsplattform www.make-e-business.de bietet take-e-way seinen Kunden zudem die Möglichkeit an, die Erfüllung von Umweltgesetzen zur weltweiten Vermarktung zu nutzen.

VERE e.V.: Gemeinsam mit dem 2003 gegründeten Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.), der mitgliederstärksten Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland, vertritt take-e-way auch auf politischer Ebene die Interessen von über 2.400 kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Der Autor Dr. Holger Jacobj ist Partner der Sozietät Prof. Versteyl Rechtsanwälte und für Unternehmen wie auch für den öffentlichen Sektor im Umweltrecht tätig (Schwerpunkte: Abfall-, Bodenschutz- und Immissionsschutzrecht). In Angelegenheiten des ElektroG und BattG berät er eine Vielzahl von Herstellern und Vertreibern. Die Vertretung in Bußgeldverfahren gehört ebenfalls zu seiner Praxis. Er ist Autor mehrerer Veröffentlichungen zum ElektroG, zur Abfallrahmenrichtlinie und zur Verpackungsverordnung. (oe)
Kontakt
Kanzlei Prof. Versteyl (Burgwedel), Dr. Holger Jacobj, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Tel.: 05139 9895-0, E-Mail: holger.jacobj@versteyl.de, Internet: www.versteyl.de

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