"Wettbewerbsbehinderung"

Kartellamt droht Amazon

21.10.2013
Besonders günstige Preise sollen die Kunden ins Netz locken. Dafür belegen manche Online-Händler ihre Partner mit speziellen Preisauflagen. Die "Best Price"-Klausel von Amazon etwa sei aber eine klare Wettbewerbsbehinderung, erklärt das Bundeskartellamt.

Das Bundeskartellamt will im Kampf gegen wettbewerbsbehindernde Preisklauseln den Druck auf Amazon erhöhen. "Die Bedingungen, zu denen Amazon den sogenannten Marketplace betreibt, haben wettbewerbsbehindernde Wirkung", sagte der Präsident der Behörde, Andreas Mundt, der "Süddeutschen Zeitung". Amazon zeigte sich dagegen überrascht: Das Unternehmen habe bereits bekanntgegeben, in Deutschland auf die sogenannte Preisparität zu verzichten, betonte der Online-Händler in einer Stellungnahme.

Stein des Anstoßes sind Vertragsbedingungen, nach denen Händler ihre Ware auf keiner anderen Plattform günstiger anbieten dürfen als bei Amazon. Ähnliche Preisklauseln finden sich auch in Verträgen anderer Online-Händler, etwa bei dem Hotel-Portal HRS, wie Mundt sagte. Außerdem greifen oft Markenhersteller darauf zurück, um den Vertrieb ihrer Produkte zu kontrollieren. Das Kartellamt prüft auch das Vorgehen von Adidas und Asics.

Gegen Amazon ermittelt die Kartellbehörde seit Februar. "Es läuft ein Verfahren, und wir sind mit Amazon im Gespräch, um die Wettbewerbsbehinderung zu beseitigen", sagte Mundt der Zeitung. Falls keine gütliche Einigung zustande kommt, werde das Amt nötigenfalls "eine glasklare Verfügung erlassen". Amazon hat allerdings bereits im August bekanntgegeben, dass das Unternehmen in Deutschland auf die Preisparität verzichtet. "Dies haben wir sowohl Verkäufern als auch Medien seinerzeit mitgeteilt", heißt es in der Stellungnahme.

Die Änderungen gehen dem Kartellamt aber offenbar nicht weit genug. Die neuen Geschäftsbedingungen ohne "Best Price"-Klausel seien nur an einige Händler verschickt worden, vor allem für Amazons Platinhändler mit großem Handelsvolumen würden nach wie vor die alten Regeln gelten, berichtete die "SZ". Sollte die Wettbewerbsbehörde eine Verfügung erlassen, wäre Amazon gezwungen, seine Geschäftspraktiken zu ändern. Mundt sieht gute Chancen für eine Einigung: "Deutschland ist ein sehr wichtiger Markt für Amazon. "Eine Entscheidung der Kartellbehörde kann man da nicht mal einfach ignorieren." (dpa/tö)

Zur Startseite