Abmahnung durch die Verbraucherzentrale

Zahlreiche Beschwerden gegen vermeintliches Serviceportal

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Ein Portal, das versteckt kostenpflichtig Adressänderung, An- und Abmeldung oder Aktualisierung der Bankverbindung zum Rundfunkbeitrag angeboten hat, ist ins Visier der Verbraucherschützer geraten. Doch für Betroffene gibt es Hoffnung.

Viele Verbraucher sind darauf reingefallen: Die Firma SSS-Software Special Service GmbH hatte unter der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de einen Formularservice rund um die Rundfunkgebühren angeboten.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat die Betreiber des Onlineportals "Service Rundfunkbeitrag" abgemahnt, nachdem sich zuletzt immer mehr Verbraucher über das Portal beschwert hatten.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat die Betreiber des Onlineportals "Service Rundfunkbeitrag" abgemahnt, nachdem sich zuletzt immer mehr Verbraucher über das Portal beschwert hatten.
Foto: Armin Weiler

Häufig war den Verbrauchern allerdings nicht bewusst, dass die Betreiber der Seite für die Nutzung der Formulare ein Entgelt von 29,99 Euro verlangen. Dies wurde den Nutzern erst klar, als sie die Rechnung erhalten haben. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) waren die Hinweise auf diese Kosten allerdings so undeutlich, dass sie nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen. Bis Mitte Juli sind nach Schätzungen der Verbraucherschützer bereits mehr als 90.000 Verbraucher auf die Seite hereingefallen.

Mit geschickter Platzierung durch Google-Webeanzeigen machte das Portal auf sich aufmerksam. So wurde Webseite bis vor Kurzem - markiert als werblicher Inhalt - an erster Stelle in den Google-Ergebnislisten angezeigt, wenn man beispielsweise nach "Rundfunkbeitrag", "Rundfunkgebühr", "GEZ" und ähnlichen Begriffen suchte.

Nach Auffassung der Verbraucherschützer bietet die unter www.service-rundfunkbeitrag.de angebotene, kostenpflichtige Dienstleistung keinerlei Vorteile gegenüber dem offiziellen und kostenlosen Angebot des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice unter www.rundfunkbeitrag.de.

Was die Verbraucherzentralen raten und wie Betroffene nun reagieren können, lest Ihr auf der nächsten Seite:

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