Abmahnung durch die Verbraucherzentrale

Zahlreiche Beschwerden gegen vermeintliches Serviceportal

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.

Musterschreiben der Verbraucherzentralen

Nachdem sich viele geprellte Verbraucher beschwert hatten, hat die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat die Betreiber des Onlineportals "Service Rundfunkbeitrag" abgemahnt. Unter www.service-rundfunkbeitrag.de sind Formulare veröffentlicht, über die unter anderem eine Mitteilung zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio veranlasst werden können.

Der Hinweis auf die Kosten von 29,99 Euro war allerdings nicht deutlich genug und wird von vielen Nutzern deswegen übersehen. Der Gesetzgeber verlangt aber, dass die Informationen zum Preis "klar und verständlich in hervorgehobener Weise" erfolgen müssen. Dies ist nach Auffassung der Rechtsexperten der Verbraucherzentrale auf www.service-rundfunkbeitrag.de nicht der Fall. Unter anderem deswegen hat der VZBV bereits eine Unterlassungsklage gegen die Betreiber der Seite eingereicht.

Zudem verzichten Verbraucher laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SSS-Software Special Service GmbH auf ihr 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach Auffassung der abmahnenden Verbraucherzentrale können die Nutzer trotz dieses Verzichts den Widerruf erklären, wenn sie nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung war ebenfalls Gegenstand der Abmahnungen und führten bereits zu einer Unterlassungserklärung durch das Unternehmen. Nach Anbieter-Auskunft wurden die Angaben zum Widerrufsrecht in den AGB unter www.service-rundfunkbeitrag.de erst zum 28. Juni 2024 gemäß den gesetzlichen Vorschriften geändert.

Laut VZBV hat das U nternehmen hat auf weiteren Druck angekündigt, nun die Widerrufe von den Verbrauchern zu akzeptieren, die noch mit der alten Widerrufsbelehrung informiert wurden.

Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass es damit Verbraucher, die die Webseite bis zum 27. Juni 2024 genutzt haben, einen sehr einfachen Weg gibt, um die Forderung zurückzuweisen und Erstattung zu verlangen.

Auch für Kunden, die das kostenpflichtige Angebot bis zum 27. Juni 2024 genutzt haben, gibt es Hoffnung. Um die Gebühren zurückzufordern, hält der VZBV einen Musterschreiben bereit. Weitere Information dazu gibt es bei den Verbraucherzentralen.

Zudem prüft der VZBV für Verbraucher, denen gegenüber das Unternehmen an der Forderung festhält, eine Sammelklage.

Mehr zum Thema:

Festnahme in Neuss: Polizei fasst Retouren-Betrüger

Support Scam: Die fiesen Tricks der Facebook-Betrüger

Alte Masche, anhaltender Erfolg: Revival des Microsoft-Support-Betrugs

Zur Startseite