Verpackungsverordnung

Online-Händler haben's schwer

14.02.2009
Anfang 2009 trat die neue Verpackungsverordnung in Kraft. Jan Patrick Schulz, Vorstandsvorsitzender der Landbell AG, erklärt, was Online-Händler nun beachten müssen.

Anfang 2009 trat die neue Verpackungsverordnung in Kraft (ChannelPartner.de berichtete ausführlich darüber). Jan Patrick Schulz, Vorstandsvorsitzender der Landbell AG, erklärt was Online-Händler nun beachten müssen.

Welche Auswirkungen hat die neue Verpackungsverordnung für Online-Händler?
Alle gewerblichen Online-Händler müssen sich ab dem 1. Januar 2009 einem Befreiungssystem (Dualen System) anschließen. Nur so erfüllen sie ihre gesetzlichen Rücknahme- und Verwertungspflichten für das Verpackungsmaterial, das sie für den Versand ihrer Waren verwenden. Andernfalls drohen Abmahnungen und Strafen bis 50.000 Euro.

Welche Verpackungen sind von der Rücknahmepflicht betroffen?
Jede Verpackung, die bei einem privaten Endverbraucher anfällt. Somit sind alle Versandverpackungen wie Luftpolstertaschen und Kartonagen sowie das Füllmaterial von der Richtlinie betroffen und müssen an einem Befreiungssystem beteiligt werden. Sollten Online-Händler Ware direkt aus dem Ausland importieren, müssen sie auch deren Verpackungen (sofern diese weiter versendet werden) beteiligen, denn auch hier tritt dann der Online-Händler als der "Erst-in-Verkehr-Bringer" auf.

Wie funktioniert die Teilnahme an einem Befreiungssystem?
Die Onlinehändler schließen einen Vertrag mit einem Entsorgungsunternehmen ab, das ein Befreiungssystem anbietet. Durch Abschluss des Freistellungsvertrages haben die Onlinehändler ihre Beteiligungspflicht an einem Rücknahmesystem erfüllt.

Was kostet die Beteiligung an einem Befreiungssystem?
Eine Beteiligung an einem Befreiungssystem ist ab 75 Euro pro Jahr möglich. Damit sind Online-Händler durch uns zwei Jahre lang von der Entsorgungspflicht befreit. Dieses Leistungspaket deckt einen Umfang von etwa 150 Kilogramm an versendeten Papier-, Karton- oder Pappverpackungen pro Jahr ab, was circa 500 mittelgroßen Versandkartonagen entspricht. Diese Angaben beziehen sich auf das reine Verpackungsgewicht ohne Inhalt. Ist die tatsächliche Versandmenge größer als 150 Kilogramm pro Jahr, was einem Gegenwert von 25 Euro entspricht, wird individuell nachkalkuliert.

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