Arbeitnehmer sind in der Regel bei Unfällen am Arbeitsplatz versichert. Passieren aber Unfälle im Homeoffice, landen die Streitigkeiten über die Kosten häufig vor Gericht.
In einem aktuellen Fall hat nun das Bundessozialgericht die Rechte der von Unfällen im Homeoffice Betroffenen gestärkt (Aktenzeichen B 2 U 14/21 R). Ein Busunternehmer hatte beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel eine schwere Augenverletzung erlitten.
Der Kläger war als selbstständiger Busunternehmer bei der beklagten Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Er nutze das von ihm und seiner Familie bewohnte Haus auch als häuslichen Arbeitsplatz.
Temperaturregelung ist "unternehmensdienlich"
Am Unfalltag holte der Kläger seine Kinder von der Schule ab und arbeitete anschließend an seinen Schreibtisch im Wohnzimmer. Nachdem er festgestellt hatte, dass die Heizkörper im ganzen Haus kalt waren, begab er sich zur Überprüfung der Kesselanlage in den Heizungskeller. Beim Hochdrehen des Temperaturschalters kam es aufgrund eines Defekts der Heizungsanlage zu einer Verpuffung im Heizkessel.
Die beklagte Berufsgenossenschaft, das Sozialgericht und das Landessozialgericht lehnten einen Arbeitsunfall ab. Das Bundessozialgericht hat dagegen einen Arbeitsunfall anerkannt. Der Kläger wollte nicht nur seine Kinder, sondern auch seinen häuslichen Arbeitsplatz mit höheren Temperaturen versorgen. Die Benutzung des Temperaturreglers war deshalb unternehmensdienlich, der Heizungsdefekt kein unversichertes privates Risiko.
Workation-Tipps: Wie Sie Arbeit und Urlaub stressfrei kombinieren
Krankengeld, Verletztengeld: So reagieren Sie bei einem Arbeitsplatz-Unfall richtig
Gerichtsurteil: Auf der Toilette greift die Unfallversicherung nicht