Was Unternehmen beim Erwerb gebrauchter Software beachten sollten
-
- Prüfen Sie, ob der Händler mit Microsoft in Kontakt steht und die Lizenzen mit Zustimmung von Microsoft übertragen werden.
-
- Prüfen Sie, ob die Produkte vollständig und echt sind.
-
- Lassen Sie sich nicht nur etwaige Datenträger vorlegen, sondern auch alle Lizenzverträge, die auf Sie übertragen werden sollen. Nur so können Sie sicherstellen, dass die Nutzungsrechte, die Sie erwerben möchten, auch tatsächlich von Microsoft eingeräumt worden sind. Notariell beglaubigte Urkunden sind kein gültiger Lizenznachweis. Prüfen Sie, ob Ihnen die Nutzungsrechte an der Software auch vollständig übertragen werden.
-
- Lassen Sie sich vom vorherigen Inhaber der Nutzungsrechte schriftlich bestätigen, dass dieser sämtliche Installationen der Software gelöscht hat. Vertrauen Sie nicht auf entsprechende Zusicherungen Dritter, etwa des Händlers oder eines Notars. Prüfen Sie im Vorfeld des Erwerbs, welche Zusatzleistungen und Updates Sie benötigen und ob Ihnen diese durch den Kauf gebrauchter Software zur Verfügung stehen.
-
- Prüfen Sie, ob gebrauchte Software langfristig die kostengünstigste Variante ist oder beispielsweise Hosting-Angebote einen kurzfristigen Engpass flexibler decken können.
-
- Prüfen Sie, ob Sie im Rahmen eines Select- oder EA-Vertrages nicht kostengünstiger rechtssichere Lizenzen erwerben können.
-
- Sind Unternehmen unsicher, ob ihre Microsoft Software korrekt lizenziert ist, können sie den kostenlosen Produktidentifikationsservice (kurz: PID-Service) nutzen. Er überprüft für Fachhändler und Endkunden in Deutschland Microsoft Produkte auf ihre Echtheit.
-
-Die schriftliche Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München zum oben genannten Fall (Az. 6 U 2759/07) und weitere Hintergrundinformationen finden Sie auf dem «Informationsportal Gebrauchte Software» (www.gebrauchte-software.org). (rw)