Weitere E-Payment-Trends 2014
Neben diesen fünf Trends gibt es zwei weitere wichtige Neuerungen, die 2014 auf Online-Händler zukommen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Trends, sondern um gesetzliche Änderungen.
Stärkere Regulierung
Mit der bevorstehenden Umstellung auf die SEPA-Lastschrift und dem im Sommer 2013 vorgestellten zweiten Entwurf zur europäischen Gesetzesnovelle "Payment Services Directive 2" (PSD II) sorgt die Europäische Union für eine weitere Strukturierung, Regulierung und Überwachung der Zahlungsdienstleistungen im europäischen Binnenmarkt - mit dem Ziel, grenzüberschreitende Transaktionen so einfach und sicher wie Zahlungen innerhalb eines Mitgliedsstaats abwickeln zu können. Vor diesem Hintergrund müssen hiesige Zahlungsinstitute und Banken ihre Kunden immer besser kennen: Um konform mit dem Geldwäschegesetz (GwG) zu agieren, sind sie zukünftig dazu verpflichtet, von ihren deutschen Kunden ausschließlich beglaubigte Kopien offizieller Dokumente anzuerkennen - für ausländische Klienten gilt diese Vorschrift übrigens schon heute.
SEPA
Die bevorstehende SEPA-Umstellung war das Trendthema 2013. Aber da viele Unternehmen die Umstellung immer noch nicht vorgenommen haben, wird SEPA auch 2014 ein wichtiges Thema sein. Um im kommenden Februar nicht kalt erwischt zu werden, gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die Online-Händler heute schon ergreifen sollten: eine Gläubiger-ID beantragen sowie den Checkout-Vorgang und das Dateiformat anpassen. Durch die Zusammenarbeit mit einem Zahlungsinstitut müssen Händler diese zum Teil sehr aufwändigen Anpassungen nicht selbst vornehmen.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist die Voraussetzung, um überhaupt am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können und dient als verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Online-Händlers. Für die zukünftige Abwicklung SEPA-konformer Lastschriften ist es zudem erforderlich, den Checkout-Vorgang beziehungsweise die Bezahlmaske im Online-Shop an IBAN und BIC anzupassen.
Wenn E-Commerce-Betreiber mit einem Payment Service Provider zusammenarbeiten, müssen sie sich um diese Anpassung nicht selbst kümmern, da dies der PSP für sie übernimmt. Wichtig ist auch die Umstellung auf das neue internationale XML-Format ISO-20022 zur digitalen Verarbeitung von Lastschriften. Es empfiehlt sich, die Kontoangaben für den Lastschrifteinzug schon heute anzupassen und die IT-Systeme so umzustellen, dass sie SEPA-konforme Dateien erzeugen können.(rw)