Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?

27.09.2007

5. Rechenbeispiel

Annahmen:
- An der GmbH sind zwei Gesellschafter zu je 50 Prozent beteiligt (Beteiligungen jeweils im Privatvermögen).
- Bei der GmbH sind die Gesellschafter als Geschäftsführer angestellt und erhalten jeweils 25 Prozent des Gewinns vor Steuern als Jahresgehalt. Zusammen erhalten sie 50 Prozent = Beachtung des sog. Halbteilungs-Grundsatzes im Sinne des KStG/GewStG.
- An der Personengesellschaft sind ebenfalls zwei Gesellschafter zu je 50 Prozent beteiligt.
- Gewerbesteuerhebesatz: 450 Prozent
- Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen bleiben unberücksichtigt.
- Wichtige Annahme: Gewinne der GmbH aus 2008 werden in 2009 voll an die Gesellschafter ausgeschüttet. Gewinne der Personengesellschaft werden im Jahr der Gewinnerzielung voll entnommen.
- Versteuerung der GmbH-Ausschüttungen mit 25 Prozent zzgl. Soli (Abgeltungssteuer), ansonsten Anwendung des Einkommensteuer-Grundtarifs.

Beispielrechnung Gewinn und Einkommen

Alternative 1

Alternative 2

GmbH & Co. KG

GmbH

OHG

I. Gesellschafts-Ebene

Euro

Euro

Gewinn vor Steuern / Gehalt / Pension (langfristig erwartet)

300.000

300.000

Gehalt (einschl. Sachbezug)

0

-150.000

Gewinn vor Steuern

300.000

150.000

Gewerbesteuer

-47.250

-23.625

Körperschaftsteuer 15 % + Soli

0

-23.738

Gewinn nach Steuern

252.750

102.637

II. Gesellschafter-Ebene

50 % des Gewinns nach Steuern (Ausschüttung)

126.375

51.319

Bruttogehalt

0

75.000

Einkommensteuer + Soli

-27.702

-38.410

Einkommen nach Steuern

98.673

87.909

Es ergibt sich der folgenden rechnerische Vergleich:

Vereinfachte Einkommensteuerberechnung für einen Gesellschafter. Anmerkungen:

Vereinfachte Einkommensteuerberechnung für einen Gesellschafter

Euro

Euro

a, a) Abgeltungssteuer auf die GmbH-Ausschüttung

Beide jeweils

Ausschüttung

51.319

davon 25 % Kapitalertragsteuer

-12.830

Soli

-706

= Abgeltungssteuern auf Kapitaleinkünfte

-13.536

B, Versteuerung nach Tarif

Beide jeweils

Beide jeweils

Gewinnzuweisung bzw. Ausschüttung

126.375

0

Steuerpflichtiges Bruttogehalt

75.000

= zu versteuerndes Einkommen

126.375

75.000

Einkommensteuer (Grundtarif) und Soli

-47.652

-24.874

Gewerbesteuerentlastung: das 3,8 fache des hälftigen Gewerbesteuermessbetrags

19.950

0

= Steuerbelastung (ESt + Soli)

-27.702

-24.874

Gesellschafter 2 wie Gesellschafter 1.

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