Nach zahlreichen Beschwerden

Verbraucherschützer klagen gegen 1N Telecom

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Mehr als 11.000 Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom GmbH sind laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen VZBV eingegangen. Kunden halten das Unternehmen irrtümlich für die Deutsche Telekom.

"Perfide Masche mit unzulässigen Methoden", so nennt Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), die Vorgehensweise der 1N Telecom GmbH.

Nachdem die 1N Telecom GmbH nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentralen sich geweigert hat, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Unterlassungsklage beim OLG Düsseldorf eingereicht.
Nachdem die 1N Telecom GmbH nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentralen sich geweigert hat, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Unterlassungsklage beim OLG Düsseldorf eingereicht.
Foto: Jo Panuwat D - shutterstock.com

Das Unternehmen schreibt Verbraucher mit dem Angebot eines 24-Monats-Vertrags für Festnetz und DSL-Internet an. Viele erkennen zu spät, dass sie mit ihrer Antwort nicht Vertragskonditionen mit der Deutschen Telekom anpassen, sondern einen neuen Vertrag mit einem anderen Unternehmen eingehen.

Wiederholt berichten Betroffene, dass sie erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist bemerkt haben, dass sie nicht auf Post der Deutschen Telekom reagiert haben, sondern einen Vertrag mit einem anderen Anbieter eingegangen sind. Verhindern Verbraucher anschließend die Portierung ihrer Telefonnummer, kündigt 1N Telecom, fordert Schadensersatz in Höhe von 419,88 Euro und lässt das Geld auch von einer Inkassofirma eintreiben. "Wir halten die hohen Schadensersatzforderungen des Unternehmens gegenüber Verbraucher für vollkommen unberechtigt", bekräftigt Reiling.

Sammelklage wird geprüft

Weitere Punkte halten die Verbraucherschützer für nicht statthaft. 1N Telecom bietet in seinem Anschreiben nur 24-Monats-DSL-Verträge an. Das ist aus Sicht des VZBV nicht ausreichend: Es müsste zugleich ein Vertrag mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten angeboten werden. Die Regelung zur Vertragslaufzeit in den Verträgen sei unwirksam und deswegen die Schadensersatzforderung unberechtigt.

Der VZBV hatte den Anbieter bereits abgemahnt. 1N Telecom weigerte sich aber, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Deswegen hat der VZBV Unterlassungsklage beim OLG Düsseldorf eingereicht. Auch die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt gehen gegen das Unternehmen vor.

Die Marktbeobachtung des Verbands hat von Januar 2023 bis einschließlich Juli 2024 über 11.000 Verbraucherbeschwerden über die 1N Telecom GmbH erfasst. Mehr als 5.500 der Beschwerden gingen seit Januar 2024 ein.

Nun prüft der VZBV eine Sammelklage gegen 1N Telecom. Der Verband bittet Betroffene, sich an einer kurzen Umfrage unter www.sammelklagen.de/verfahren/1n-telecom zu beteiligen. Die Umfrageergebnisse sollen dazu genutzt werden, um eine Sammelklage gegen 1N Telecom zu prüfen. Mit einer Sammelklage können im Erfolgsfall Rückzahlungen für Betroffene gerichtlich erwirkt werden. Zudem finden Betroffene auf verbraucherzentrale.de Tipps zum Umgang mit Schreiben des Anbieters.

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