Aufgreifkriterien und Schwellenwerte
Ein effizientes Risikomanagementsystem setzt voraus, dass auf allen Ebenen den jeweils Verantwortlichen Aufgreifkriterien und Schwellenwerte vorgelegt und zum Maßstab der internen Berichterstattung an die Unternehmensleitung gemacht werden. Nur durch die Definition von Aufgreifkriterien und Schwellenwerten ist auch der Mitarbeiter auf der "untersten Ebene" in der Lage, Risiken zu erkennen und über sie zu berichten. Hier allerdings beginnt die Crux: Sind die Aufgreifkriterien etwa zu "ungenau" gefasst, kann der Mitarbeiter auf der "untersten Ebene" mit ihnen "nichts anfangen". Sind hingegen die Aufgreifkriterien sehr dezidiert "ausgefeilt", wird es dennoch immer Fälle geben, die bei "rein formaler Betrachtung" nicht erfasst sind. Dies gilt erst recht im Rahmen der hier untersuchten Fragestellung, ob und inwieweit das Risikomanagement auch ein Rechtsmanagement erfassen muss.
Insgesamt hat ein Risikomanagement i.S.v. § 91 Abs. 2 AktG daher v.a. folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Erfassung aller Personenkreise
- Basierung auf exakter und rechtzeitiger interner Information
- Zeitgerechte Ermittlung und Bewertung der Unternehmensrisiken (d.h. im Vorfeld, sodass genügend Zeit für eine (Re-)Aktion des Unternehmens verbleibt) - Dynamische Reaktion auf sich ändernde Risikosituationen
2. Umsetzung des Risikoüberwachungssystems
Das Risikomanagement hat das Kontroll- und Informationssystem des Unternehmens zu erfassen. Es reicht von der Risiko Identifizierung über die Risikoanalyse bis hin zum Risikomanagement im eigentlichen Sinne.