BGH prüft

Schadenersatz nach Datendiebstahl bei Facebook?

11.11.2024
Tausende Klagen beschäftigen die Gerichte nach einem Datendiebstahl bei Facebook. Nun geht es in Karlsruhe um eine höchstrichterliche Klärung wichtiger Fragen.
Begründet der Verlust der Kontrolle über Daten einen immateriellen Schaden und wie dieser zu bemessen?
Begründet der Verlust der Kontrolle über Daten einen immateriellen Schaden und wie dieser zu bemessen?
Foto: TY Lim - shutterstock.com

Nach einem Datendiebstahl bei Facebook will der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem ersten Leitentscheidungsverfahren für Tausende anhängige Verfahren wichtige Rechtsfragen klären. Im April 2021 hatten Unbekannte eine Funktion zur Freunde-Suche in dem sozialen Netzwerk ausgenutzt und Daten von rund 533 Millionen Nutzern und Nutzerinnen aus 106 Ländern abgegriffen und öffentlich im Internet verbreitet. Dagegen hagelte es Schadenersatzklagen, die bisher an Landes- und Oberlandegerichten zum Großteil keinen Erfolg hatten. Eine höchstrichterliche Klärung steht aber noch aus.

Der BGH hat sich nun eine neue Möglichkeit zunutze gemacht und einen Fall zu einem Leitentscheidungsverfahren bestimmt. Der sechste Zivilsenat will dabei grundlegende Rechtsfragen klären - etwa ob der Verlust der Kontrolle über die betroffenen Daten einen immateriellen Schaden begründet und wie dieser zu bemessen wäre (Az. VI ZR 10/24).

Der Facebook-Konzern Meta ist nach Angaben einer Sprecherin überzeugt, die Klagen seien unbegründet. "Mehr als 6.000 Klagen wurden inzwischen von den deutschen Gerichten mit der Begründung abgewiesen, dass die Kläger keine berechtigten Ansprüche auf Haftung oder Schadenersatz haben", teilte sie vor der Verhandlung in Karlsruhe am Montag mit. Man begrüße die Gelegenheit, die eigenen Argumente dort vortragen zu können. (dpa/rs/kk)

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