Elektronische Patrientenakte ab 2025

Gratis-Ausdrucke der E-Akte gefordert

15.07.2024
Geht es nach dem Willen der "Deutschen Stiftung Patientenschutz", werden Drucker in Arztpraxen auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil der IT-Ausstattung sein.
Arztbefunde und Laborwerte sollen mit der elektronischen Patientenakte bald digital abrufbar sein. Patientenvertreter fordern aber zusätzlich den von Krankenkassen bezahlten Ausdruck in Praxen ein.
Arztbefunde und Laborwerte sollen mit der elektronischen Patientenakte bald digital abrufbar sein. Patientenvertreter fordern aber zusätzlich den von Krankenkassen bezahlten Ausdruck in Praxen ein.
Foto: wavebreakmedia - shutterstock.com

Bei den künftigen elektronischen Patientenakten für alle muss aus Sicht von Patientenschützern auch ein kostenloser Ausdruck möglich sein. Sonst hätten vor allem alte, pflegebedürftige oder digital unerfahrene Menschen keine Möglichkeit, ihre ärztlichen Behandlungen auf Papier zu dokumentieren, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur.

Die technische Umsetzung müsse in den Praxen erfolgen. "Die Kosten für solche Papierausdrucke sind dann von den Krankenkassen zu erstatten."

Brysch begrüßte Gesetzespläne des Bundesjustizministeriums für bisherige Patientenakten, wonach eine "erste Abschrift" unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden soll. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sei gefordert, eine vergleichbare Regelung auch für die E-Akte auf den Weg zu bringen. Bislang seien für solche Ausdrucke 30 Cent bis 2 Euro pro Seite von Praxen berechnet worden.

E-Akte als lebenslanger Begleiter

Anfang 2025 sollen Krankenkasse für alle gesetzlich Versicherten nach einem bereits beschlossenen Gesetz eine E-Akte angelegen - es sei denn, der Versicherte lehnt es für sich ab. Die Akte soll ein persönlicher Speicher etwa für Informationen zu Medikamenten, Befunden und Laborwerten sein und Patienten ein Leben lang begleiten.

Dies soll auch helfen, Arznei-Wechselwirkungen und unnötige Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden. Abrufbar sein sollen die E-Akten auch am Smartphone. Als wählbares Angebot waren sie bereits 2021 eingeführt worden. Sie werden bisher aber kaum verwendet. Im März hatten einem MDR-Bericht zufolge zum Beispiel bei der Barmer erst 1,7 Prozent der Versicherten die E-Akte beantragt. Bei der AOK waren es bundesweit nur 0,1 Prozent. (dpa/rs/pma)

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