Foto: Dennis Schumacher
Jörg Raupach ist Leitender Oberstaatsanwalt in Berlin - und hat damit wahrhaft genug zu tun. Dass Dr. Jörg Raupach angeblich auch Richter an zahlreichen Amtsgerichten - von Darmstadt über Osnabrück und Siegen bis Wetzlar sein soll und in dieser Funktion Firmen wegen der Kosten im Zusammenhang mit einer Handelsregisterbekanntmachung anschreibt, ist allerdings ein frecher Betrug. Mit diesen Schreiben haben weder er noch das jeweilige Amtsgericht etwas zu tun.
Die Betrugsmasche ist grundsätzlich nicht neu. Bereits 2014 hat Rechtsanwalt René Neubert bei ChannelPartner vor dieser und ähnlichen Betrugsmaschen bei einer Eintragung im Handelsregister gewarnt. Aktuell nehmen solche Betrugsversuche aber offenbar stark zu. Das bestätigte zum Beispiel eine Sprecherin des Amtsgerichts Siegen auf Anfrage von ChannelPartner.
924 Euro für die Handelsregisterbekanntmachung
Auslöser dieser Anfrage war ein Post von Dennis Schumacher, Gründer und Geschäftsführer des Online-Shops BergBiber.de, bei LinkedIn. Der Anfang 2024 gegründete Shop verkauft hochwertige Babybekleidung und Baby-Ausstattung. Anfang 2025 wurde die Firma als GmbH eingetragen. Kurz darauf flatterte ein Brief mit einer Zahlungsaufforderung über 924 Euro für die Handelsregisterbekanntmachung ins Haus. Angeblich vom Amtsgericht Siegen und im Auftrag des ominösen Richters Dr. Jörg Raupach.
Das Schreiben erweckte in Form, Aufmachung und durch seine Formulierungen sowie die Bezugnahme auf abgekürzte Gesetze und Vorschriften zunächst Glaubwürdigkeit. Schumacher kam es aber sofort dubios vor. "Bereits beim Termin mit dem Notar hatte der mich auf die Gefahr von falschen Zahlungsaufforderungen hingewiesen und mir ein Merkblatt mitgegeben. Außerdem habe ich schon früher von solchen Betrugsmaschen gehört und war deshalb gewarnt."
Anzeichen für einen Betrug bei den Anschreiben
Bei näherem Hinsehen erhärtete sich der Verdacht. Indikatoren für einen Betrugsversuch waren unter anderem die ungenaue Anrede als "Herrn/Frau/Firma/Büro" in der Adresse, das Fehlen eines Absenders und jeglicher Kontaktdaten, eine spanische IBAN (beginnend mit ES) sowie die Angabe der "Zahlstelle Frankfurt" (in Hessen) - denn das Amtsgericht Siegen, von dem das Schreiben angeblich stammte, sowie Schumachers Firma in Wenden im Sauerland sitzen in Nordrhein-Westfalen.
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Foto: Bayerisches Landeskriminalamt
Auch das Zahlungsziel von drei Tagen machte ihn zu Recht stutzig - Zeitdruck aufzubauen ist schließlich in vielen Arten von Betrugsfällen ein beliebtes Mittel von Kriminellen.
Wie die Betrüger an seine Adresse gekommen sind, weiß Schumacher nicht. Wahrscheinlich ist jedoch, dass sie das Handelsregister sehr genau im Auge haben. Wie aus dem inzwischen bei ihm eingetroffenen offiziellen Schreiben hervorgeht, erfolgte der Eintrag am 21.1. - genau dem Tag, auf den das betrügerische Schreiben datiert ist.
Betrüger schneller als die Behörde
Nach Auskunft des Amtsgerichts Siegen werden die Daten vor der Publikation dort an keine andere Stelle gegeben und nirgends anders veröffentlicht. Und leider seien die Betrüger mit ihren Zahlungsaufforderungen oft schneller, als die Behörde selbst. Die lege jedem dieser Anschreiben einen Merkzettel mit Hinweisen auf betrügerische Aktivitäten bei.
Manchmal sei es dann aber schon zu spät. Besonders häufig würden Neueintragungen angeschrieben. Offenbar gehen die Betrüger davon aus, dass die Verantwortlichen da noch wenig Erfahrung im Verkehr mit Behörden haben und die Zahlungsbereitschaft hoch ist, weil man "alles richtig machen will".
Staatsanwaltschaft bittet um Anzeigen
Das Amtsgericht gibt Betrugsfälle, von denen es erfährt, an die Staatsanwaltschaft weiter. Die wollte sich auf Anfrage von ChannelPartner zur Entwicklung derartiger Fälle nur schriftlich äußern. Der Sprecher bat aber darum, auf alle Fälle Anzeige zu ersttaten. Denn nur so habe man Gelegenheit, der Sache nachzugehen oder selbst zu warnen, wenn eine erhebliche Zunahme feststellbar ist.
Schumacher überlegt derzeit noch, ob sich eine Anzeige lohnt. Schließlich sei die einzige Spur die IBAN in Spanien - für die die Hintermänner wahrscheinlich einen Strohmann missbrauchen. Er hatte sich daher zunächst dafür entschieden, in seinem Bekanntenkreis und Online darauf aufmerksam zu machen. "Ich war ja auch auf diesem Wege vorgewarnt, weil ich darüber vorher von ähnliche Betrugsfällen gehört habe. Das hat also funktioniert. Mit meiner Warnung erreiche ich hoffentlich wieder Menschen, denen das bisher noch nicht bekannt war und die dann nicht darauf reinfallen."
Persönliche Daten im Handelsregister zwingend erforderlich
Falsche Handelsregisterrechnungen: Kein Vergütungsanspruch bei Abzocke