Was ein Tarif ist, war bis zu diesem BGH-Urteil in der Branche umstritten. Der BGH hat dies in seinem Urteil konkretisiert. Danach stellen Männer, Frauen und Kinder/Jugendliche innerhalb eines Tarifes für sich jeweils eigene getrennte Tarife dar. Das bedeutet z. B., dass bei geschlechtsabhängig kalkulierten Prämien die Prämie für Männer nicht erhöht werden darf, wenn der maßgebliche Prozentsatz nur bei den Frauen überschritten ist.
Teilweise jede vierte Beitragsanpassung unwirksam
Bis zum BGH-Urteil Mitte 2004 haben dies viele Versicherer anders gesehen. So wird der Vorstand der Debeka Krankenversicherung Ulrich Weber von der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" am 18. Juni 2004 zitiert "Bei der Debeka, der größten deutschen Krankenversicherung, hieß es, der Bundesgerichtshof stelle eine jahrzehntelange Praxis der Versicherer in Frage. Schon immer hätten sie die Prämien der Frauen überprüft und gegebenenfalls erhöht, wenn es bei den Männern zu höheren Schäden gekommen sei. Da umgekehrte gelte ebenfalls."
Branchenweit wurden also Prämienanpassungen durchgeführt, die nach dem BGH-Urteil sich nun rückwirkend als unwirksam herausstellen. Schätzungsweise ist bei vielen privaten Krankenversicherungsunternehmen bis zu jede vierte Beitragsanpassung zwischen 1995 und 2004 unwirksam.
Beitragsrückforderungen in Milliardenhöhe möglich
Die nach BGH unwirksamen Beitragsanpassungen wurden zu keiner Zeit durch wirksame ersetzt - vielmehr werden die Prämien aus unwirksamen Beitragsanpassungen weiter erhoben, ohne dass die Kunden über die Unwirksamkeit informiert wurden. Daher können die deshalb zuviel gezahlten Prämien zurückverlangt werden. Selbst bei vorsichtiger Schätzung betrifft dies Prämienforderungen in Höhe von bis zu mehr als eine Milliarde Euro jährlich branchenweit - die bereits aufgelaufenen Rückforderungsansprüche belaufen sich auf ein Mehrfaches.