Im Streit um Patente, Lizenzen und den Markennamen hat Tallygenicom gegenüber Printronix eine einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach bestätigte das Landgericht Stuttgart die Rechtsauffassung der Tallygenicom AG.
Tallygenicom hatte geltend gemacht, dass die 'Intellectual Property Rights', zum größten Teil weiterhin der Tallygenicom AG in Ulm gehören und Übertragung an die amerikanische Muttergesellschaft zu keinem Zeitpunkt erfolgt sei.
Die einstweilige Verfügung untersagt nun der Firma Printronix bei Strafe, Computerdrucker, Verbrauchsmaterial, Zubehör, Ersatzteile oder Serviceleistungen unter dem Label Tallygenicom in Europa anzubieten oder zu bewerben Zudem darf Printronix nicht wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufstellen, Tallygenicom-Kunden könnten über bei ihnen weltweit entsprechende Computerdrucker, Verbrauchsmaterial, Zubehör, Ersatzteile oder Serviceleistungen beziehen. (awe)
Druckerstreit
30.03.2009
Im Streit um Patente, Lizenzen und den Markennamen hat Tallygenicom gegenüber Printronix eine einstweilige Verfügung erwirkt.