Was Microsoft rät

Gefahren beim Vertrieb von gebrauchten Softwarelizenzen

03.09.2008
Mit dem Erwerb von "gebrauchter" Software gehen Unternehmen ein großes Risiko ein, meint Microsoft. Dennoch ist dies eine legale Möglichkeit, verbilligte Lizenzen zu erwerben. Händler sollten dabei aber bestimmte Regularien beachten.
Dorothee Belz, Direktor Law und Corporate Affairs der Microsoft Deutschland GmbH: "Kunden sollten sich an Händler von gebrauchten Softwarelizenzen wenden, die den Hersteller und damit den Rechteinhaber immer aktiv einbeziehen"
Dorothee Belz, Direktor Law und Corporate Affairs der Microsoft Deutschland GmbH: "Kunden sollten sich an Händler von gebrauchten Softwarelizenzen wenden, die den Hersteller und damit den Rechteinhaber immer aktiv einbeziehen"

Unternehmen, die sich für den Kauf von gebrauchten Softwarelizenzen entscheiden, rät Microsoft, einen Händler zu wählen, der mit dem Hersteller zusammenarbeitet. Denn das Übertragen von Nutzungsrechten einer Software bedarf nach Auffassung von Microsoft der Zustimmung des Rechteinhabers. Dies entschied das Oberlandesgericht München in seinem Urteil vom Juli 2008 im Rechtsstreit zwischen Oracle und der Firma usedSoft.

Nach Auffassung von Microsoft greift das OLG-Urteil auch für Softwarelizenzen aus Microsoft-Volumenlizenzverträgen. Liegt die Zustimmung der Hersteller nicht vor, drohen den Nutzern hohe Nachzahlungen. Zudem haftet die Unternehmensleitung für Verstöße gegen IT-Compliance-Richtlinien, denn Unternehmen müssen unter IT-Compliance und IT-Governance-Gesichtspunkten auch die Risiken von gebrauchten Lizenzen bewerten. Verwenden Unternehmen illegal übertragene Softwarelizenzen, drohen ihnen rechtliche Schritte, für die das Management haftbar ist.

Das Risiko für Unternehmen, die nicht ordnungsgemäß übertragene Softwarelizenzen kaufen, wird häufig unterschätzt. Stellt sich heraus, dass die Übertragung rechtswidrig war, darf der Kunde die Software erst wieder nutzen, wenn er ordnungsgemäße Lizenzen (nach-)erworben hat. Gegebenenfalls muss er zusätzlich noch Schadenersatz an den Hersteller zahlen.

"Diese Risiken können Kunden vermeiden, indem sie sich an Händler von gebrauchten Softwarelizenzen halten, die die Hersteller und damit die Rechteinhaber immer aktiv einbeziehen. Solche Händler handeln im Sinne ihrer Kunden. Im Falle einer Prüfung muss nämlich das Unternehmen und nicht der Softwarehersteller oder der Händler beweisen, dass es sich bei der verwendeten Software um rechtmäßig lizenzierte Produkte handelt", erklärt Dorothee Belz, Direktor Law und Corporate Affairs der Microsoft Deutschland GmbH.

Rechtliche Konsequenzen

Jede Art der Nutzung illegaler Software kann nicht nur zivil-, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. So drohen im Falle einer nachweisbaren Unterlizenzierung nicht nur die bereits erwähnten Schadenersatzforderungen der Hersteller. Vielmehr drohen den im Unternehmen Verantwortlichen - sofern sie vorsätzlich handeln - auch empfindliche Geldstrafen. Selbst Freiheitsstrafen sind möglich.

"Wird eine Anzeige erstattet, aus der sich der Verdacht einer Urheberrechtsverletzung ergibt, kann die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung der Geschäftsräume und Überprüfung aller PCs und Lizenzen beantragen. Unternehmen sollten daher genau überlegen, ob sie die mit einer Unterlizenzierung einhergehenden Risiken wirklich eingehen wollen, und sollten für jede Installation eine entsprechende Lizenz erwerben. Für den Fall, dass sich ein Kunde für den Erwerb gebrauchter Softwarelizenzen entscheidet, sollte er darauf bestehen, den Softwarehersteller mit ins Boot zu holen", empfiehlt Dr. Markus Morawietz, Lizenzexperte und Managing Partner der Dr. Morawietz Consulting & Training GmbH.

Unternehmensleitung haftet

Unternehmen und deren Management gehen zudem ein großes rechtliches Risiko ein, wenn sie die rechtmäßige Herkunft ihrer Software nicht nachweisen können. Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verlangt beispielsweise für Gesellschaften, die dem Aktiengesetz unterliegen, dass die Unternehmensleitung ein Früherkennungssystem für Risiken einführt und betreibt. Etwaige Risiken müssen transparent und nachvollziehbar im Lagebericht des Jahresabschlusses veröffentlicht werden. Diese Vorschriften werden auf GmbHs mit einer bestimmten Größe und Struktur entsprechend angewandt.

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