Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 24.08.2007 (Az.: 308 O 245/07) zu der Frage Stellung genommen, wie mit rechtswidrigen Bilder-Uploads in Foren umzugehen ist. In einem Internetforum hatte ein Dritter Bilder eingestellt und dabei Urheberrechte eines Dritten verletzt. Das Landgericht Hamburg geht davon aus, dass der Forumbetreiber unabhängig von der Kenntnis der Rechtsverletzung haftet.
Das Landgericht Hamburg führt u.a. wie folgt in seinen Entscheidungsgründen aus:
"Es kann dahinstehen, ob das Verletzungsmuster durch die Beklagten selbst oder durch Dritte in den Forenbereich eingestellt wurde. Denn die Beklagten sind auch für die widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachung des Verletzungsmusters durch Dritte vermittels ihres Internetforums jedenfalls nach den Grundsätzen der Störerhaftung verantwortlich."
Das Landgericht Hamburg geht leider davon aus, dass die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraussetzt. Dabei weist das Gericht auf die zunehmenden Rechtsverletzungen auch im urheberrechtlichen Bereich hin. Nach Auffassung des Gerichts wird durch ein Internetforum auch die Möglichkeit geschaffen, dass rechtswidrig Fotografien eingestellt werden. Daraus leitet das Gericht Prüf- und Handlungspflichten ab, damit solche Rechtsverletzungen nicht erfolgen können. Dazu heißt es in den Entscheidungsgründen: