Kopien von Software
Alles in diesem Artikel bislang zum Thema Kopierschutz und Privatkopie Gesagte gilt nicht für Computerprogramme. Die gute Nachricht: Die Frage nach der Umgehung des Kopierschutzes und die Rechtsfolgen gelten grundsätzlich nicht für Computerprogramme.
Die schlechte Nachricht: Bei Software gibt es keine Privatkopie! Erlaubt ist gemäß §69d des Urhebergesetzes lediglich eine Sicherheitskopie. Die Rechtslage ist hier nicht ganz geklärt, man darf jedoch annehmen, dass zur Erstellung einer Sicherheitskopie auch ein existierender Kopierschutz umgangen werden darf. Eine Sicherheitskopie ist jedoch immer nur eine einzelne Kopie, die nicht weitergegeben werden darf. So freizügig wie mit Filmen oder Musikdateien dürfen Sie mit Spielen oder Anwendungssoftware also nicht umgehen. Daher ist auch der Download von geknackten Computerprogrammen, beispielweise aus Internettauschbörsen, immer illegal.