...aber nur unentgeltlich
Die Kopie, so lautet die Regel in §53, muss nicht durch den Eigentümer der CD oder DVD selbst hergestellt werden. Sie kann auch durch eine andere Person erfolgen, sofern dies unentgeltlich geschieht. Unentgeltlich heißt dabei: Höchstens den Preis des Rohlings darf sich der Kopierer erstatten lassen, alles andere ist bereits unzulässiger Gewinn.
Die Kopie darf nicht auf einer „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“ basieren. Im Klartext: Kopiert werden darf nur vom Original. Die Kopie einer Raubkopie ist also rechtswidrig. Darunter fallen auch Internettauschbörsen – von dort heruntergeladene Musikstücke, Filme oder Programme gelten nicht als Privatkopie. Grund: Die Vervielfältigung erfolgt dabei außerhalb eines eng begrenzten und bekannten Personenkreises.