Privatkopie zulässig…
Bei Musik und bei Filmen ist eine sogenannte Privatkopie zulässig. Der Begriff „zulässig“ ist wichtig, da es – anders als viele Anwender annehmen – kein Recht auf eine Privatkopie gibt, nur eine Duldung. Die Privatkopie ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft.
Der Gesetzestext spricht im §53 des Urhebergesetzes von „Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch“. Kopien sind daher nur dann zulässig, wenn Sie sie entweder selbst nutzen – zum Beispiel als Zweit-CD fürs Auto – oder an Personen weitergeben, die mit Ihnen, wie es im Rechtsdeutsch so schön heißt, „persönlich verbunden „ sind. Gemeint sind Familienangehörige und Freunde.
Beliebig groß darf der Freundeskreis jedoch nicht sein. Maximal sieben Kopien sind erlaubt, so entschied die Rechtsprechung vor einigen Jahren aus wenig nachvollziehbaren Gründen. Fest steht, dass eine Kopie zum Beispiel für Arbeitskollegen oder Schulkameraden, mit denen keine engere Verbindung besteht, nicht zum privaten Gebrauch gehört.