Der „wirksame“ Kopierschutz
Wann sind solche technischen Maßnahmen „wirksam“, wie das Gesetz voraussetzt? Man könnte auf die Idee kommen, technische Maßnahmen dann als nicht mehr wirksam anzusehen, wenn sie geknackt sind. Das Gesetz sieht das anders:
Kopierschutzmaßnahmen gelten grundsätzlich auch dann als wirksam, wenn ihre Umgehung möglich ist. Sonst würde es als Konsequenz ein Wettrennen zwischen Urhebern und Hackern geben – und das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Im Einzelfall ist die Frage nach der Wirksamkeit allerdings schwierig zu beantworten. So gibt es CD-Brenner, die geschützte Audio-CDs auch ohne zusätzliche Spezialprogramme anstandslos kopieren. Noch diffiziler wird die Frage, wenn man sich ansieht, wie das Betriebssystem Linux auf viele Kopierschutzmaßnahmen für Audio-CDs reagiert – nämlich gar nicht. Unter Linux lassen sich ohne Probleme Kopien von gesicherten CDs machen.
Trotzdem darf man in diesem Fall davon ausgehen, dass grundsätzlich ein wirksamer Kopierschutz im Sinne des Gesetzes vorliegt. Zudem sollte man prinzipiell von einer rechtsgültigen Sicherung ausgehen, wenn der Hersteller auf der Verpackung auf das Bestehen eines Kopierschutzes hinweist – wozu er gesetzlich verpflichtet ist.