Gerichte wenden gesetzliche Bagatellklausel kaum an
In nur 4 Prozent der Fälle erkennen die Gerichte auf Abmahnungsmissbrauch. Die Dunkelziffer dürfte hier wesentlich höher liegen, weil der Missbrauchsnachweis in vielen Fällen nur mit erheblichem Aufwand möglich ist. Hier sind detaillierte Kenntnisse über Art und Umfang gleich gelagerter Fälle erforderlich, die in der Regel nur durch Zusammenarbeit von Händlernetzwerken aufgedeckt werden können. Die gesetzlich vorgesehene Bagatellschwelle des § 3 UWG in der Praxis eine untergeordnete Rolle. Die Gerichte sehen diese Schwelle in 99 Prozent der Fälle als überschritten an und gingen von erheblichen Wettbewerbsverstößen aus.
Anzahl der erhaltenen Abmahnungen
Fast jeder zweite Shopbetreiber gab an, zwei oder mehr Abmahnungen erhalten zu haben. Acht Shops (1,3 Prozent) hat es ganz hart getroffen: Sie erhielten bislang 12 oder mehr Abmahnungen. Ein Shop wurde sogar 25 Mal abgemahnt. Der Durchschnittswert liegt bei 2,1 Abmahnungen pro Shop. Die Abmahnung ist daher für Internethändler zum Alltag geworden. Viele Shop-Betreiber fühlen sich potenziellen Abmahnungen ausgeliefert: "Die Abstände, in denen Abmahnwellen kursieren, werden immer kürzer und damit wird es immer wahrscheinlicher, auch wieder von einer dieser Abmahnungen, die gezielt Grauzonen betreffen, betroffen zu sein."
Finanzielle Schäden durch Abmahnungen
Abmahnungen können, insbesondere wenn sie sich häufen, eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Zu den eigenen und fremden Anwaltsgebühren kommen je nach Konstellation noch Lizenzgebühren für Bildnutzungen, Gerichtskosten oder Vertragsstrafen im Fall von Verstößen gegen Unterlassungserklärungen hinzu. Etwa die Hälfte der betroffenen Shops musste auf diese Weise insgesamt über 1.500 Euro bezahlen. Sechs Prozent hatten sogar einen Schaden von über 10.000 Euro. (mf)