Trusted Shops Umfrage: Abmahnungen gehören für Online-Händler zum Alltag (mit Video)

27.04.2007

Fehlerhaftes Muster des Bundesjustizministeriums

Besonders pikant ist laut Trusted Shops, dass auch Passagen aus dem amtlichen Widerrufsmuster des Bundesjustizministeriums abgemahnt wurden. So berichten die befragten Händler immerhin von 2 Prozent Abmahnungen einer angeblich fehlerhaften Wertersatzklausel. Diese Klausel ist fälschlicherweise in dem amtlichen Muster enthalten, und zwar unabhängig davon, ob eine entsprechend vorgeschriebene Belehrung in Textform vor oder nach Vertragsschluss erfolgt.

Bei eBay kann wegen des technischen Ablaufs eine entsprechende Belehrung erst nach Abschluss des Vertrages erfolgen. Der vom Bundesjustizministerium vorgegebene Wertersatz-Passus darf somit bei eBay-Verkäufen gar nicht enthalten sein, weil die entsprechende Belehrung dort zu spät erfolgt. Dies wurde den befragten Händlern zum Verhängnis.

2 Prozent der Abmahnungen monieren zudem die falsche Darstellung des Fristbeginns, d.h. eine unpräzise oder unvoll-ständige Nennung der relevanten Faktoren. So heißt es im Muster, die Frist beginne "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung", obwohl die Frist erst am Tag nach Erhalt der Belehrung in Textform, der Ware und Erfüllung weiterer Pflichten beginnt. Auch dies ist ein Fehler im Muster, der trotz Kritik aus Rechtsprechung und Literatur bislang nicht korrigiert wurde.

Damit dürfte die von der Bundesregierung vertretene Auffassung, dass es keine Abmahnungen wegen Verwendung des amtlichen Widerrufsmusters gebe, widerlegt sein. Diese Position hatte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Anfrage der FDP vertreten (BT-Drucks. 16/3595 v. 28.11.2006). Die FDP hat kürzlich die Korrektur des Musters im Bundestag beantragt (BT-Drucks. 16/4452 v. 28.2.2007).

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