Unzufriedenheit mit dem eigenen Anwalt
Nicht immer sind die Händler jedoch mit ihrem eigenen Anwalt zufrieden oder sogar empört, wenn trotz erfolgloser Verteidigung gegen die Abmahnung die eigenen Anwaltskosten auch noch gezahlt werden müssen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Anwalt beauftragt wurde, der nicht auf Wettbewerbsrecht bzw. gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert ist: "Sinnlose Anwaltskosten (eigene), die Abmahnkosten an Gegner waren geringer". Dies könnte sich ändern, wenn der Gesetzgeber - wie vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben - neue Regelungen schafft, nach denen auch eine erfolgsabhängige Vergütung des Rechtsanwaltes möglich ist.
Erfolgreicher Widerstand gegen Abmahnungen
Widerstand zahlt sich in der Regel aus. In 19 Prozent der Fälle haben Shopbetreiber erreichen können, dass eine Abmahnung vollständig zurückgezogen wurde - und zwar schon bevor ein Gericht bemüht wurden musste. Noch häufiger hat der Kontrahent eine Änderung der Unterlassungserklärung oder eine Kostenreduzierung akzeptiert. Kommt es doch zu einem Gerichtsverfahren, erzielen die abgemahnten Shops häufig wenigstens Teilerfolge, zum Beispiel eine Reduzierung der ursprünglich angesetzten Kosten.
Vielfach überhöhte Anwaltsgebühren
Das Ergebnis zeigt, dass die Gegenstandswerte und damit die Anwaltsgebühren bei Abmahnungen häufig zu hoch angesetzt und Unterlassungserklärungen zu weit formuliert werden. Dies kann der Händler als rechtlicher Laie jedoch zumeist nur erkennen, wenn er selbst einen Anwalt beauftragt, der wiederum Kosten verursacht. Dem könnte entgegen getreten werden, wenn bei unberechtigten Abmahnungen der Abmahner auch die gegnerischen Kosten tragen müsste. Das ist nach geltendem Recht jedoch nur in Ausnahmefällen so.
Gegenabmahnung als strategisches Mittel
Häufig wird eine Gegenabmahnung als strategisches Instrument eingesetzt: "Durch Gegenabmahnung hat der Abmahner seine Abmahnung zurückgezogen." - "Abmahner abgemahnt - beide Fälle damit erledigt." Auch wer sich vermeintlich sicher wähnt, erfährt auf diese Weise von rechtlichen Grauzonen. Auch die Gegenabmahnung setzt allerdings voraus, dass ein eigener Anwalt beauftragt wird, dessen Kosten gezahlt werden müssen. Für viele Händler stellt es jedoch die bessere Alternative dar, den eigenen statt den fremden Anwalt zu bezahlen.