Abmahnungen bedrohen Existenzen
Die Hälfte der Befragten hatte einen Schaden von über 1.500 Euro. In Einzelfällen kamen mehrere Zehntausend Euro zusammen. 40 Prozent der Unternehmer, insbesondere KMU, sehen sich durch Abmahnungen in ihrer Existenz bedroht. Auch wer sich im Recht wähnt, verteidigt sich wegen des unkalkulierbaren Prozesskostenrisikos häufig nicht.
Anwälte verlangen oft zu hohe Gebühren
In 22 Prozent der Fälle haben die abmahnenden Anwälte auf einen Teil Ihrer ursprünglich verlangten Gebühren schon außergerichtlich auf Verlangen des Abgemahnten verzichtet. In 5 Prozent der Fälle haben die Gerichte diese Kosten gekürzt.
Widerstand zahlt sich aus
In nur 13 Prozent der Fälle war Widerstand gegen eine Abmahnung erfolglos. In 19 Prozent der Fälle wurde die Abmahnung schon ohne Gerichtsprozess zurückgezogen, und in 22 Prozent der Fälle wurde eine Kostenreduzierung ohne gerichtliche Hilfe erreicht. Häufig wird nach erhaltener Abmahnung selbst eine Abmahnung als "strategisches Verteidigungsmittel" eingesetzt (sog. Gegenabmahnung).
Massenabmahnungen durch wenige Marktteilnehmer
Ein kleiner Teil der Marktteilnehmer ist für einen großen Teil der Abmahnungen verantwortlich. Die ersten drei Abmahner sprachen allein rund 39 Prozent aller Abmahnungen aus. Nicht immer erfolgten die Abmahnungen berechtigt: Gegen den zweithäufigsten Abmahner läuft mittlerweile ein Strafverfahren wegen Betruges. Andere Vielfach-Abmahner sahen sich zumindest einer sehr kritischen Presseberichterstattung ausgesetzt.