Trusted Shops Umfrage: Abmahnungen gehören für Online-Händler zum Alltag (mit Video)

27.04.2007

Fehlender Einfluss auf Hersteller und Preisvergleichsseiten

Besonders zu schaffen macht den Händlern der mangelnde Einfluss auf Hersteller, Distributoren und Preisvergleichsportale. "Auf Preisportalen zu niedrig ausgewiesene Versandkosten sind in der Sache nicht in Ordnung, leider ist der direkte Einfluss der Händler auf die Formen und Templates der Preisvergleiche zu gering." Vielfach sind Pflichten für die Händler auch faktisch nicht erfüllbar: "Die Angabe zur Energieeffizienzklasse gibt es bei Glastürkühlschränken nirgends, wie soll man diese dann angeben?" Manche Abmahnungen resultieren auch aus der ungeprüften Übernahme von Herstellerangaben. Hier sind Rechtsverletzungen nicht erkennbar, und der Händler hat keine Marktposition, die ihm den Regress beim Hersteller erlaubt: "Ich erwarte, dass der Lieferant von Waren sicherstellt, dass es sich beim angebotenen Produkt um markenrechtlich unbedenkliche Waren handelt. Wie soll ein kleiner Onlinehändler mit vernünftigem Aufwand sicherstellen, dass in allen Ländern, in die er verkauft, keine Markenrechte verletzt?"

Kritik an überhöhten Anwaltsgebühren

Kein gutes Haar lassen Internethändler an Anwälten. Neben Pauschalkritik wie "Geldmaschine für Anwälte, kein Wettbewerbsvorteil" oder "Es ist offensichtlich, dass hier nur die Anwälte verdienen wollen", wird einmal mehr das Abmahnverfahren kritisiert: "Ein freundlicher Hinweis auf den Fehler hätte auch gereicht, das geht auch ohne Anwalt." Die Forderung nach einer kostenfreien Erstabmahnung zieht sich wie ein roter Faden durch die Antworten: "Die Abmahnung an sich ist ok! Ich würde nur nicht gleich mit Geldstrafen oder Unterlassungserklärungen kommen. Diese würden im Wiederholungsfall auch reichen!" Begründet wird dies auch damit, dass viele Pflichtverstöße auf Unwissenheit beruhen.

Besonders die hohen Kosten sind für die Mehrheit der Händler nicht gerechtfertigt. An den Antworten wird deutlich, dass Anwälte die Kosten häufig zunächst zu hoch bemessen und diese dann erst von Gerichten gekürzt werden: "Bei einem Artikelpreis von 1,99 bis 25.000 Euro Streitwert" oder "Für ein Kabel im Wert von 3,90 Euro einen Streitwert von 15.000 Euro ist mehr als lächerlich."

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