Umfrage

2018 nur 42 Bußgelder wegen DSGVO verhängt

24.05.2019
Im vergangenen Jahr hielten sich die Bußgelder wegen Verstößen gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Grenzen.
Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018.
Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018.
Foto: mixmagic - shutterstock.com

In Deutschland wurden laut einer am Freitag veröffentlichten Auswertung der Wirtschaftsprüfer von EY 42 Bußgelder verhängt und 54 Verwarnungen ausgesprochen. Damit waren die deutschen Behörden im Vergleich mit 15 anderen EU-Ländern am aktivsten, wie es in der Mitteilung hieß. In Lettland wurden in zwölf, in Frankreich in zehn Fällen Bußgelder verhängt.

In Niederlanden wurden mit 1018 besonders viele Verwarnungen ausgesprochen. Der einzige niederländische Bußgeldbescheid war mit 600.000 Euro gleichzeitig der europaweit höchste. Nur in sieben Ländern wurden überhaupt Bußgelder verhängt. In Deutschland lag der Durchschnitt der Bußgelder bei rund 16.100 Euro.

EY rechnet damit, dass die Behörden strenger werden. "Wir erwarten, dass die europäischen Aufsichtsbehörden ihre Ankündigungen für das Jahr 2019 umsetzen und verstärkt zu höheren Bußgeldern greifen werden", sagte EY-Partner Peter Katko.

Geldbuße für DSGVO-Verstöße

Im Januar hatte die französische Datenschutzaufsicht dem US-Konzern Google erst ein Bußgeld von 50 Millionen Euro aufgebrummt. Unter anderem seien Informationen zur Verwendung der erhobenen Daten und dem Speicher-Zeitraum für die Nutzer nicht einfach genug zugänglich.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hat überdies gegen die App-Bank N26 wegen DSGVO-Verstößen 50.000 Euro Geldbuße verhängt. Zur Begründung hieß es am Donnerstag, N26 habe die Daten einiger früherer Kunden auf einer Art "schwarzen Liste" gespeichert. Dies ist jedoch nur für Kunden zulässig, die unter Geldwäscheverdacht stehen.

Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018. Sie regelt im Kern die Verarbeitung personenbezogener Daten etwa durch Firmen, Organisationen oder Vereine. Dadurch sollten Nutzer die Hoheit über ihre Daten bekommen. Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Zudem müssen Unternehmen und Organisationen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen. (dpa/rs)

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