Ausschreibung für Microsoft-Standardsoftware

Zwang zur Gebrauchtsoftware?

28.11.2008
Bei der Beschaffung von Standardsoftware unter der VOL/A stellen sich grundsätzliche Fragen. Rechtsanwalt Thomas Feil gibt einen Überblick.

Diese Fragen lauten beispielsweise: Muss bei Standardsoftware auch Open-Source-Software als alternatives Angebot akzeptiert werden und wie sind die häufig kostenlosen Open-Source-Lizenzen mit in die Bewertung hineinzunehmen? Dürfen allein Microsoft-Produkte ausgeschrieben werden?

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf hatte mit einem Beschluss vom 23.05.2008 (Az.: VK-7/08-L) eine weitere Frage hinzugefügt: "Muss bei der Beschaffung von Standardsoftware alternativ auch ein Angebot von Gebrauchtsoftware berücksichtigt werden?"

Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung

Grundsätzlich verstößt eine hersteller- oder produktspezifische Ausschreibung gegen das Diskriminierungsverbot des § 97 Abs. 2 GWB. Außerdem verstößt eine hersteller- oder produktspezifische Ausschreibung gegen § 2 Nr. 2 VOL/A. Nach dieser Vorschrift sind wettbewerbsbeschränkende und unlautere Maßnahmen zu bekämpfen. Aus § 97 Abs. 2 GWB und § 2 Nr. 2 VOL/A ergibt sich, dass grundsätzlich die Anforderungen an Leistungen produkt-neutral zu beschreiben sind.

Sondersituation Kompatibilitätsprobleme

Einige Stimmen in der juristischen Literatur verweisen darauf, dass eine Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 28.10.2003, Az.: 11 Verg 9/03) beim Risiko von Kompatibilitätsproblemen eine Abweichung von der produktneutralen Ausschreibung zulassen würde. Bei dieser Entscheidung sind allerdings die Besonderheiten des Einzelfalls zu beachten. Bei dem Auftraggeber handelte es sich um eine Universität, die hinsichtlich der zu beschaffenden Produkte hohe Ansprüche an Genauigkeit und Zuverlässigkeit stellte. Eine nie völlig auszuschließende Gefahr von Kompatibilitätsproblemen kann für den öffentlichen Auftraggeber nicht als Rechtfertigung dienen, von dem vergaberechtlichen Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung abzuweichen.

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