Symptom 3: Unterschiedliche Auslegung der Leistungsinhalte und Mitwirkungspflichten
Möglicherweise herrscht aber nicht nur Unstimmigkeit bezüglich der Zusatzanforderungen. Typisch für Projekte in Schieflage sind unklare Rollenverteilungen, Verantwortlichkeiten und Mitwirkungspflichten.
Ursachen
Anwenderunternehmen verlassen sich allzu oft auf eine vermeintliche Beratungs- und Dokumentationsverantwortung des Lieferanten. Dabei lassen sie gern außer Acht, dass weder die Organisationsberatung noch die Geschäftsprozessoptimierung zu den Pflichten des Auftragnehmers zählen - es sei denn, im Vertrag wurde dies ausdrücklich so vereinbart.
Tipp
Unternehmen sollten daher mit dem Anbieter eine eindeutige Festlegung der Verantwortlichkeiten im Vertrag vornehmen. Zu klären sind insbesondere die Erstellung des Organisationshandbuches und der Anwenderdokumentation sowie die Mitwirkung des Auftraggebers bei Tests, bei der Einspielung von Patches und bei der Berechtigungsverwaltung etc. Bei knappen Personalressourcen müssen eigene Projektaufgaben möglicherweise an den Anbieter oder Externe vergeben werden. Sie sollten jedoch die Kosten dafür im Griff haben und unbedingt darauf achten, dass das entstehende Know-how in Ihr Unternehmen übergeht.