Update 2007: Gesetzliche Anforderungen an Geschäfts-E-Mails

18.07.2007
Von Uta Viegner

Das gilt entsprechend für die Firmierung einer Personengesellschaft, bei der keine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt ist sondern eine Kapitalgesellschaft, etwa die GmbH & Co. KG.

Abschließende Gesichtspunkte

Konkrete Vorschriften darüber, wie auf dem Geschäftsbrief die Pflichtangaben abgedruckt werden müssen, gibt es nicht. Üblicherweise werden die Pflichtangaben zunächst um die genaue Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl sowie Telefon, Telefax, e-Mail, Internetseite) ergänzt und, soweit sie das Registergericht und die weiteren Angaben umfassen, in der Fußzeile aufgeführt. Theoretisch ist die grafische Gestaltung jedoch frei wählbar. Die Angaben müssen lediglich deutlich lesbar sein.

Bei der Verwendung eines Logos ist zu beachten, dass unter Umständen Rechte Dritter wie zB. Markenrechte verletzt werden.

Rechtsanwältin Uta Viegener, Viegener & Kollegen, Bissenkamp 3, 44135 Dortmund. Telefon: 0231.4773680, Telefax: 0231.47736810, Email: infodo@pkl.com Die Autorin ist Mitglieder Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.

Weiterführende Informationen finden Sie außerdem in diesem Beitrag: "Neue Pflichtangaben für geschäftliche E-Mails seit dem 1. Januar 2007". (mf)

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