Kommt dieser Beratungsvertrag nicht zustande, sondern der Kunde geht auf ungünstige Finanzierungen ein (zum Beispiel ein grundpfandrechtlich gesicherter Kontokorrentkredit ohne nennenswerte Limits, gekoppelt mit einer Kapitallebensversicherung - das Ungünstigste, was man sich überhaupt denken kann), kann sich die Bank später auf das Argument zurückziehen, der Kunde habe sich doch selber über die Sinnhaftigkeit des Angebots erkundigen können.
Im ersten Fall hat der Bankkunde sein Recht auf Schadensersatz aus Falschberatung, im zweiten Fall geht er, scheitert das Projekt und kommt es zum Streit, mit hoher Wahrscheinlichkeit leer aus.
Besteht ein Recht auf Kredit? Was tun bei Ablehnung?
Der Bank steht also grundsätzlich das Recht zu, Kreditwünsche abzulehnen. Aber es gibt Ausnahmen, die allerdings nur schwer zu begründen sind. So bedarf es zum Beispiel schon einer versierten anwaltlichen Prüfung, ob die Bank, speziell die Hausbank, vielleicht doch verpflichtet ist, einen Kredit aufzustocken oder einen neuen herauszureichen, weil sie mit dem Unternehmen in besonders enger Beziehung stand.
Ein Unternehmer muss es auch nicht unbedingt hinnehmen, dass die Bank sich gegen seinen Kreditwunsch entscheidet, nur weil ein größerer Wettbewerber ebenfalls Kunde dieser Bank ist und sie es sich mit diesem, der ihr höhere Gewinne garantiert, nicht verderben will.
Manchmal reicht auch nur, dass die Atmosphäre zwischen Unternehmer und Bankmitarbeiter vergiftet ist, um das Kreditprojekt scheitern zu lassen. So sollte der Unternehmer nach einem vergeblichen Kreditantrag Antwort auf folgende Fragen suchen:
Warum hat die Bank zu der von Ihnen geplanten Investition eine negative Meinung?
- Sind die von Ihnen beantragten Kredite nach Ansicht des Bankers für Sie - oder für die Bank - zu hoch und weshalb?
- Gibt es Gründe, weshalb die Bank einen etwaigen Blankokreditteil bei der Krediterweiterung nicht mehr rechtfertigen will?
- Bewertet die Bank die von Ihnen gestellten Sicherheiten niedriger als früher? In diesem Fall sollten Sie sich die Bewertung der Sicherheiten vorrechnen lassen, oftmals versuchen die Banker dies zu vermeiden (einen Anspruch darauf haben Sie aber nicht).
- Stützt sich die Kreditablehnung der Bank darauf, dass Ihre Bilanzen beziehungsweise BWAs und Ihr Businessplan nicht ausreichend Auskunft über Ihre wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse geben oder unvollständig sind?
- Gibt es Anhaltspunkte für eine Interessenkollision der Bank, indem Sie ein Projekt verfolgen, welches die Eigeninteressen der Bank berührt?
- Gibt es einen Mitbewerber, der ebenfalls Kunde der Bank ist?
- Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Sie als kleinerer Kreditnehmer zu hohen Bearbeitungsaufwand für die Bank mit sich bringen?
- Gab es Streitgespräche mit Ihrem Bankberater und wenn ja, weshalb?
- Hat ein häufiger Wechsel des Bankbearbeiters die Vertrauensgrundlage oder den Informationsfluss zwischen Ihnen und der Bank gestört?
Falls solche Erkenntnisse vorliegen, sollte der Unternehmer versierten anwaltlichen Rat suchen.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Bank ist nicht verpflichtet, das Projekt, dessentwegen der Kunde mit seinem Kreditbegehren vorstellig wird, auf seine Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Das muss der Unternehmer selber erledigen. Sache der Bank ist es einzig und allein, auf der Basis der Bonität des Kunden und der Bonität der bereitgestellten Sicherheiten über die Herausgabe des Kredits zu entscheiden.
Buchtipp: Ernst August Bach; Volker Friedhoff; Ulrich Qualmann: "Die Bank als Gegner - Vorsorge und Gefahrenabwehr gegenüber der eigenen Bank", BusinessVillage Verlag 2005, ISBN: 3938358122, Preis: 21,80 Euro (mf)