Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) hat wegen Überwachung der Mitarbeiter gegen Amazon eine Strafe von 32 Millionen Euro verhängt. Wie die Behörde mitteilt, hielt sie die Einführung eines Systems für rechtswidrig, das Unterbrechungen der Tätigkeit penibel misst und das dazu führt, dass Arbeitnehmer potenziell jede Pause oder Unterbrechung rechtfertigen müssen. Das in den Lagerhallen des Online-Händlers in Frankreich verwendete System habe per Scanner erfasst, wie lang die Unterbrechungen zwischen bestimmten Arbeitsschritten der Beschäftigten sind.
Die CNIL hielt es außerdem für übertrieben, alle durch das System gesammelten Daten und erstellte Statistiken für alle Arbeitnehmer 31 Tage lang aufzubewahren. Dabei stellte die Behörde nicht infrage, dass die Geschäftstätigkeit von Amazon sowie die hohen Leistungsziele ein Scanner-System grundsätzlich rechtfertigen können. Beanstandet wurde von der Datenschutzbehörde außerdem, dass Beschäftigte und Besucher unzureichend über die Videoüberwachung in den Lagerhallen informiert wurden.
Ständiger Druck verschaffte Amazon einen Wettbewerbsvorteil
Die CNIL befand zudem, dass das von Amazon eingesetzte System zur Messung der Nutzungsgeschwindigkeit des Scanners bei der Arbeit im Lager Lagerung die Grenzen des erlaubten überschreitet. Basierend auf dem Prinzip, dass sehr schnell gescannte Artikel das Fehlerrisiko erhöhen, wird dabei gemessen, ob ein Objekt in weniger als 1,25 Sekunden nach dem vorherigen gescannt wurde. Andererseits wurden auch Zeiten der Untätigkeit bereits ab einer Minute erfasst, wobei die durch Amazon vorgenommene Bewertung, zwischen einer und zehn und mehr als zehn Minuten unterscheidet.
"Solche Systeme sorgten dafür, dass die Mitarbeiter bei allen mit Scannern ausgeführten Aufgaben streng überwacht wurden, und setzten sie somit ständig unter Druck", teilt die CNIL mit. Bei der Bemessung der Höhe der Strafe habe sie auch die große Zahl der betroffenen Personen (mehrere Tausend) berücksichtigt.
Nah Auffassung der Behörde haben die den Mitarbeitern durch die Computerüberwachung auferlegten Einschränkungen direkt zu den wirtschaftlichen Gewinnen des Unternehmens beitgetragen und es ihm ermöglichten, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen zu erzielen. (dpa/pma)