Rücknahme der Altgeräte bereits bei der Beschaffung einplanen
Gerade dieser Umstand (Rücknahme der Altgeräte) sollte unbedingt bei der Beschaffung und den der Beschaffung zugrunde liegenden Verträgen und Ausschreibungen zukünftig Berücksichtigung finden, was in der Vergangenheit oftmals nicht geschehen ist.
Der Autor Thomas Feil ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Hannover.
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